Autor: WEG Wissen Redaktion • Zuletzt aktualisiert am • Kategorie: Verwaltung

Barrierefreiheit in der WEG: Tipps für Eigentümer

Barrierefreiheit in der WEG: Tipps für Eigentümer

    Das Wichtigste im Überblick

    • Einzelne Eigentümer können barrierefreie Umbauten in ihrer WEG grundsätzlich durchsetzen. Die Gemeinschaft darf nur in Ausnahmefällen ablehnen.
    • Kleine optische Veränderungen reichen meist nicht als Ablehnungsgrund.
    • Die Kosten für Umbauten trägt in der Regel der Antragsteller selbst.

    Seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts im Jahr 2020 hat sich bei barrierefreien Umbauten viel geändert. Eigentümer müssen nicht mehr auf die Zustimmung aller Nachbarn hoffen, wenn sie ihr Zuhause zugänglicher machen möchten.

    Ob Treppenlift, Rampe oder automatische Türöffnung – die Hürden sind deutlich gesunken. Auch die Rechtsprechung hat inzwischen klargestellt: Barrierefreiheit hat einen hohen Stellenwert.

    Was bedeutet Barrierefreiheit in einer WEG?

    Barrierefreiheit in einer WEG heißt: Eine Wohnung oder das Gebäude wird so angepasst, dass Menschen mit körperlichen Einschränkungen es ohne fremde Hilfe nutzen können.

    Typische Beispiele sind:

    • Einbau eines Treppenlifts
    • Rampen am Hauseingang
    • Automatische Türöffner
    • Verbreiterung von Türen
    • Schwellenlose Zugänge

    Solche Maßnahmen betreffen oft das Gemeinschaftseigentum – also Bereiche wie Treppenhaus oder Eingangsbereich.

    Darf ein einzelner Eigentümer barrierefreie Umbauten verlangen?

    Ja. Seit der WEG-Reform im Jahr 2020 haben einzelne Eigentümer deutlich stärkere Rechte. Wer eine barrierefreie Maßnahme umsetzen möchte, kann diese grundsätzlich verlangen – die übrigen Eigentümer müssen sie in der Regel akzeptieren.

    Vor der Reform war das anders: Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum waren meist nur mit einer qualifizierten Mehrheit oder sogar einstimmig möglich. Das führte häufig dazu, dass sinnvolle Umbauten blockiert wurden – auch wenn sie der Barrierefreiheit dienten.

    Wann darf die WEG barrierefreie Maßnahmen ablehnen?

    Nur wenn eine barrierefreie Maßnahme zu echten, gravierenden Problemen führt – etwa Sicherheitsrisiken oder massiven Nutzungseinschränkungen – kann die WEG sie wirksam ablehnen.

    Leichte optische Abweichungen oder kleinere Einschränkungen im Alltag müssen in der Regel hingenommen werden. Zum Beispiel:

    • Wenn sich die Breite des Treppenhauses etwas verringert, es aber weiterhin sicher nutzbar bleibt.
    • Wenn sich das äußere Erscheinungsbild geringfügig verändert.

    Wer trägt die Kosten für barrierefreie Umbauten?

    Bei barrierefreien Maßnahmen gilt ein klarer Grundsatz: Der Eigentümer, der den Umbau wünscht, übernimmt in der Regel die Kosten selbst.

    Dazu zählen nicht nur die reinen Baukosten, sondern auch:

    • die Planung und mögliche Gutachten
    • der fachgerechte Einbau
    • laufende Wartung und Instandhaltung
    • ein späterer Rückbau, falls dieser erforderlich wird

    Der Gedanke dahinter ist einfach: Wer einen besonderen Vorteil aus der Maßnahme zieht, trägt grundsätzlich auch die finanziellen Folgen.

    Allerdings kann die Gemeinschaft freiwillig entscheiden, sich an den Kosten zu beteiligen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn mehrere Bewohner von der Barrierefreiheit profitieren – etwa bei einer automatischen Eingangstür oder einer Rampe am Haupteingang. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss der Eigentümer.

    Tipp: Wir haben noch einige interessante Beiträge für Sie – Hausordnung, Umlaufbeschluss, Wer trägt die Kosten bei erfolgreicher Anfechtungsklage gegen die WEG?, Haftung des WEG-Verwalters, Bauliche Veränderungen in der WEG, Hausgeld.

    Wie setzen Sie barrierefreie Maßnahmen in der WEG sinnvoll um?

    Auch wenn die Rechtslage Eigentümer stärkt, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen. Das reduziert Spannungen und erhöht die Akzeptanz innerhalb der Gemeinschaft.

    Wenn Sie eine barrierefreie Maßnahme planen, sollten Sie:

    • die Verwaltung frühzeitig schriftlich informieren
    • die geplante Maßnahme möglichst konkret beschreiben
    • eine nachvollziehbare Kostenschätzung beifügen
    • das Gespräch mit betroffenen Nachbarn suchen

    Transparenz ist hier entscheidend. Wer offen kommuniziert und nachvollziehbar darlegt, warum der Umbau notwendig ist, schafft Vertrauen. In vielen Fällen lassen sich so Konflikte vermeiden, bevor sie entstehen.

    Fazit: Barrierefreiheit als fester Bestandteil des WEG-Alltags

    Wer sein Zuhause heute barrierefrei gestalten möchte, kann entsprechende Maßnahmen deutlich einfacher durchsetzen als noch vor einigen Jahren. Die rechtlichen Hürden sind gesunken, und der Stellenwert von Barrierefreiheit ist klar anerkannt.

    Gleichzeitig gilt: Gute Planung, klare Kommunikation und eine saubere Umsetzung bleiben entscheidend. Denn nur so wird aus einem möglichen Streitpunkt eine tragfähige Lösung, von der langfristig nicht nur einzelne Eigentümer, sondern die gesamte WEG profitiert.

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