Autor: WEG Wissen Redaktion • Zuletzt aktualisiert am • Kategorie: Eigentümerversammlung

iSFP für WEGs: Beschlussfassung & 5% KfW-Bonus sichern

iSFP für WEGs: Beschlussfassung & 5% KfW-Bonus sichern

    Das Wichtigste im Überblick

    • Ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) zeigt schrittweise auf, wie eine Immobilie energetisch saniert werden kann.
    • GdWEs können durch einen iSFP einen zusätzlichen KfW-Bonus von 5 % auf förderfähige Sanierungskosten erhalten.
    • Die Beauftragung eines Energieberaters für den iSFP lässt sich nach der WEG-Reform 2020 mit einfacher Mehrheit beschließen.
    • Die Erstellung des iSFP wird vom BAFA mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.

    Die energetische Sanierung von Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine komplexe Aufgabe. Seit der WEG-Reform 2020 haben Eigentümer mehr Möglichkeiten, Maßnahmen zu beschließen und Fördermittel zu nutzen. Ein besonders attraktiver Anreiz ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Er sichert eine strukturierte Herangehensweise an die Modernisierung. Zudem bringt er einen KfW-Bonus von 5 % auf die Förderung. Wie beauftragt eine GdWE (Gemeinschaft der Wohnungseigentümer) diesen Plan? Wer trägt die Kosten und welche Fristen gelten 2026? Dieser Artikel liefert die Antworten.

    1. Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?

    Der iSFP ist ein umfassendes Konzept. Es wird von einem zertifizierten Energieberater für Ihre Immobilie erstellt. Er analysiert den energetischen Zustand des Gebäudes und entwickelt einen langfristigen Maßnahmenplan. So lässt sich die Energieeffizienz schrittweise verbessern. Der iSFP gliedert die Sanierung in sinnvolle Teilschritte. Diese können über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren umgesetzt werden. Jede Maßnahme wird detailliert beschrieben.

    Vorteile des iSFP für die GdWE:

    • Strukturierte Planung: Der iSFP vermeidet spontane Entscheidungen und ermöglicht eine vorausschauende Budgetplanung.
    • Transparenz: Alle Eigentümer erhalten eine klare Übersicht über den Zustand des Gebäudes und die geplanten Schritte.
    • Effizienz: Die Sanierung erfolgt in der optimalen Reihenfolge, um maximale Einsparungen zu erzielen.
    • Fördersicherheit: Die Erstellung eines iSFP ist oft Voraussetzung für weitere Zuschüsse und Kredite.

    Tipp: Ein gut aufbereiteter iSFP macht den Nutzen der Sanierung greifbar. Das erleichtert die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung.

    2. Der 5 % KfW-Bonus durch den iSFP

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet attraktive Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. Setzt Ihre GdWE die im iSFP vorgeschlagenen Maßnahmen um, können Sie einen zusätzlichen KfW-Bonus von 5 % erhalten. Dieser iSFP-Bonus senkt die Gesamtkosten der energetischen Sanierung erheblich.

    Beispiel: Bei förderfähigen Kosten von 500.000 Euro für eine umfassende Sanierung bringt der Bonus zusätzliche 25.000 Euro Förderung. Diese Summe entlastet die Liquidität spürbar. Wichtig ist, dass der iSFP vor der Beantragung der spezifischen Einzelmaßnahmenförderung vorliegt.

    3. Beschlussfassung in der WEG: Wie beauftragt man einen iSFP?

    3.1 Beschlusskompetenz und Mehrheiten

    Die Beauftragung eines iSFP ist eine vorbereitende Maßnahme für eine energetische Sanierung. Nach der WEG-Reform 2020 können Maßnahmen der energetischen Sanierung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (Quelle: § 20 Abs. 2 WEG). Dies gilt auch für die Erstellung des iSFP. Er bildet die notwendige Grundlage für nachfolgende Beschlüsse.

    Die Eigentümerversammlung hat die Kompetenz, die Beauftragung eines Energieberaters mit einfacher Mehrheit zu beschließen. Der BGH (Bundesgerichtshof) bestätigt dies in der Regel für vorbereitende Maßnahmen. Der Beschluss muss klar formuliert sein. Er sollte den genauen Leistungsumfang sowie eine verbindliche Kostenobergrenze enthalten.

    Tipp: Das Einholen von drei Vergleichsangeboten für die iSFP-Erstellung sorgt für Transparenz. Es stellt zudem ein wirtschaftliches Handeln sicher.

    3.2 Finanzierung der Kosten

    Die Kosten für die Erstellung eines iSFP sind gemeinschaftliche Kosten der GdWE. Sie werden als Kosten einer baulichen Maßnahme behandelt. Die Verteilung erfolgt nach dem festgelegten Umlageschlüssel auf alle Eigentümer.

    Die Erstellung des iSFP wird selbst ebenfalls staatlich gefördert. Im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmenförderung gibt es attraktive Zuschüsse über das BAFA. Dies reduziert die Belastung für die Eigentümer erheblich. Die Förderung kann bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten betragen. Es gilt eine maximale Fördersumme pro Gebäude.

    Tipp: Stellen Sie sicher, dass der beauftragte Berater für die Förderprogramme qualifiziert ist. Er sollte Sie bei der Beantragung der BAFA-Förderung unterstützen.

    4. So sichern Sie sich den iSFP-Bonus: Ablauf und Fristen 2026

    Um den begehrten Bonus für Ihre Immobilie zu sichern, ist ein strukturierter Ablauf wichtig:

    1. Beschlussfassung: Die GdWE beschließt die Beauftragung eines Energieberaters zur Erstellung eines iSFP mit einfacher Mehrheit (Quelle: § 20 Abs. 2 WEG).
    2. Berater beauftragen: Wählen Sie einen zertifizierten Energieberater aus. Dieser muss für die Erstellung von iSFPs zugelassen sein.
    3. Erstellung: Der Berater analysiert das Gebäude, erstellt den Fahrplan und präsentiert ihn der Eigentümerversammlung.
    4. Umsetzung: Die GdWE beschließt die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Diese müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer des iSFP begonnen werden.
    5. Förderantrag: Die KfW-Förderung für die einzelnen Maßnahmen muss vor Beginn bei der KfW beantragt werden. Der iSFP dient dabei als Nachweis.

    Fristen 2026: Der iSFP-Bonus ist fest in den BEG-Richtlinien verankert. Eine Änderung des Bonus ist 2026 nicht in Sicht. Die Gültigkeit eines erstellten iSFP für den Bonus beträgt weiterhin 15 Jahre ab Erstellung.

    Wichtiger Hinweis: Der Bonus ist strikt an die Umsetzung der im Fahrplan benannten Maßnahmen gebunden.

    Fazit: Der iSFP als Investition in die Zukunft Ihrer GdWE

    Fazit: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein strategisches Instrument für jede GdWE, um den Sanierungsstau effizient abzubauen. Mit der einfachen Beschlussfassung nach der WEG-Reform 2020 und der attraktiven BAFA-Förderung für die Erstellung ist der iSFP sehr lukrativ. Der zusätzliche KfW-Bonus von 5 % für die anschließende Umsetzung sorgt für maximale Fördermittel. Er stärkt eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung der Immobilie.

    Kostenloses Muster

    Muster Beschlussantrag Zur Beauftragung Eines Qualifizierten Energieberaters Für Einen Individuellen Sanierungsfahrplan (i Sfp) Und Zur Absicherung Von Fördermitteln (insbesondere Kf W Bonus)Verfügbar als PDFMuster ansehen →