Erneute Bestellung eines ungeeigneten WEG-Verwalters (LG München I, 2026): Ein klares "Nein!"
Das LG München I hat 2026 ein wegweisendes Urteil gefällt: Eine WEG darf einen zuvor abberufenen, als ungeeignet befundenen Verwalter auch in der Not nicht erneut bestellen. Wir beleuchten die Hintergründe, die rechtlichen Fallstricke und zeigen Alternativen auf, um Ihre WEG vor Fehlern zu bewahren. Das Urteil betrifft die "erneute bestellung ungeeigneter verwalter urteil 2026".