WEG-Glossar

Das Wohnungseigentumsrecht steckt voller Fachbegriffe – von der Teilungserklärung über den Wirtschaftsplan bis zur Beschlussanfechtung. In unserem Glossar erklären wir die 32 Begriffe, die in unseren Ratgebern am häufigsten vorkommen, jeweils kurz und verständlich auf einer eigenen Seite. Jede Erklärung ist auf das Wesentliche beschränkt und verweist auf passende, ausführliche Beiträge.

B

  • Bauliche Veränderung

    Eine bauliche Veränderung ist jede Maßnahme am Gemeinschaftseigentum, die über die bloße Erhaltung hinausgeht und den Zustand verändert – etwa der Anbau eines Balkons, der Einbau einer Ladestation oder eine Fassadendämmung.

  • Beschluss

    Ein Beschluss ist die verbindliche Entscheidung der Wohnungseigentümer über eine Angelegenheit der Gemeinschaft.

  • Beschlussanfechtung

    Wer einen Beschluss der Eigentümerversammlung für rechtswidrig hält, kann ihn mit der Anfechtungsklage gerichtlich überprüfen lassen.

  • Beschlussfähigkeit

    Beschlussfähigkeit bezeichnet die Frage, ob eine Eigentümerversammlung wirksam Beschlüsse fassen kann.

  • Betriebskosten

    Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die durch den Besitz und Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks entstehen – etwa für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Hausmeister oder Allgemeinstrom.

E

  • Eigentümerversammlung

    Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Entscheidungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft.

G

  • Gemeinschaftseigentum

    Zum Gemeinschaftseigentum gehören das Grundstück sowie alle Gebäudeteile, die nicht im Sondereigentum stehen oder für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind.

  • Gemeinschaftsordnung

    Die Gemeinschaftsordnung ist das „Grundgesetz" der Wohnungseigentümergemeinschaft.

  • Grundbuch

    Das Grundbuch ist das amtliche, beim Amtsgericht geführte Verzeichnis der Grundstücke und der an ihnen bestehenden Rechte.

H

  • Hausgeld

    Das Hausgeld ist der regelmäßige – meist monatliche – Beitrag, den jeder Wohnungseigentümer zur Deckung der laufenden Kosten der Gemeinschaft zahlt.

I

  • Instandhaltung und Instandsetzung

    Instandhaltung und Instandsetzung – gesetzlich zusammengefasst als „Erhaltung" (§ 13 WEG) – umfassen alle Maßnahmen, die den ordnungsgemäßen Zustand des Gemeinschaftseigentums bewahren oder wiederherstellen.

  • Instandhaltungsrücklage (Erhaltungsrücklage)

    Die Instandhaltungsrücklage – seit 2020 gesetzlich Erhaltungsrücklage genannt – ist ein finanzielles Polster der Gemeinschaft für größere Reparaturen und Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, etwa Dach, Fassade oder Heizung.

J

  • Jahresabrechnung

    Die Jahresabrechnung stellt am Ende des Wirtschaftsjahres die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft den geleisteten Hausgeldvorschüssen gegenüber.

K

  • Kostenverteilung

    Die Kostenverteilung regelt, nach welchem Schlüssel die gemeinschaftlichen Kosten auf die Eigentümer umgelegt werden.

M

  • Mehrheitsbeschluss

    Der Mehrheitsbeschluss ist die Regelform der Entscheidung in der WEG: Es genügt die einfache Mehrheit der in der Eigentümerversammlung abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen; Enthaltungen zählen nicht mit.

  • Miteigentumsanteil (MEA)

    Der Miteigentumsanteil (MEA) beziffert den rechnerischen Anteil eines Wohnungseigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum, meist als Bruchteil (z.

  • Modernisierung

    Modernisierung bezeichnet bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Anlage nachhaltig erhöhen, die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern oder Energie bzw.

S

  • Sondereigentum

    Sondereigentum ist das alleinige Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen sowie an zugehörigen Gebäudebestandteilen, die verändert, entfernt oder eingefügt werden können, ohne das Gemeinschaftseigentum oder Rechte anderer zu beeinträchtigen.

  • Sondernutzungsrecht

    Ein Sondernutzungsrecht räumt einem einzelnen Eigentümer das ausschließliche Recht ein, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen – etwa einen Gartenanteil, Stellplatz oder Kellerraum –, während die übrigen Eigentümer von der Nutzung ausgeschlossen sind.

  • Sonderumlage

    Eine Sonderumlage ist eine zusätzliche, einmalige Zahlung der Eigentümer, wenn die laufenden Hausgelder und die Erhaltungsrücklage für eine bestimmte Ausgabe nicht ausreichen – etwa bei einer unvorhergesehenen Reparatur oder einer größeren Sanierung.

  • Stimmrecht

    Das Stimmrecht ist das Recht jedes Eigentümers, in der Eigentümerversammlung über Beschlüsse mit abzustimmen.

T

  • Teileigentum

    Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes – etwa Läden, Büros, Praxen oder Gaststätten –, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.

  • Teilungserklärung

    Die Teilungserklärung ist das grundlegende Dokument jeder Wohnungseigentümergemeinschaft.

U

  • Umlaufbeschluss

    Der Umlaufbeschluss ermöglicht Entscheidungen ohne Präsenzversammlung: Die Eigentümer stimmen schriftlich bzw.

V

  • Verwalter (Hausverwaltung)

    Der Verwalter (WEG-Verwalter, umgangssprachlich Hausverwaltung) führt die laufenden Geschäfte der Wohnungseigentümergemeinschaft.

  • Verwaltervertrag

    Der Verwaltervertrag regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter.

  • Verwaltungsbeirat

    Der Verwaltungsbeirat ist ein aus Eigentümern gewähltes Gremium, das den Verwalter unterstützt und seine Arbeit überwacht.

W

  • WEG-Reform (WEMoG)

    Die WEG-Reform trat am 1.

  • Wirtschaftsplan

    Der Wirtschaftsplan ist die jährliche Vorschau auf die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft.

  • Wohnungseigentum

    Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer abgeschlossenen Wohnung, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum des Grundstücks.

  • Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft (rechtlich: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, GdWE) ist der Zusammenschluss aller Eigentümer einer Wohnanlage.

Z

  • Zertifizierter Verwalter

    Ein zertifizierter Verwalter hat vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Prüfung abgelegt, mit der er rechtliche, kaufmännische und technische Grundkenntnisse der WEG-Verwaltung nachweist.