Das Hausgeld ist der regelmäßige – meist monatliche – Beitrag, den jeder Wohnungseigentümer zur Deckung der laufenden Kosten der Gemeinschaft zahlt. Dazu zählen Betriebs- und Verwaltungskosten, Instandhaltung sowie die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Die Höhe ergibt sich aus dem beschlossenen Wirtschaftsplan; verteilt wird das Hausgeld in der Regel nach Miteigentumsanteilen, sofern die Gemeinschaft keinen anderen Schlüssel beschlossen hat. Das Hausgeld ist eine Vorauszahlung; die tatsächlichen Kosten werden in der Jahresabrechnung abgerechnet. Zahlt ein Eigentümer nicht, kann die Gemeinschaft die Beiträge einklagen. Nicht zu verwechseln mit der Miete.