Instandhaltungsrücklage (Erhaltungsrücklage)

auch: Erhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage – seit 2020 gesetzlich Erhaltungsrücklage genannt – ist ein finanzielles Polster der Gemeinschaft für größere Reparaturen und Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, etwa Dach, Fassade oder Heizung. Jeder Eigentümer zahlt über das Hausgeld regelmäßig ein; die Höhe legt die Gemeinschaft per Beschluss fest. Die Rücklage soll verhindern, dass bei teuren Maßnahmen kurzfristig hohe Sonderumlagen nötig werden. Sie ist getrennt zu verwalten und gehört der Gemeinschaft, nicht dem einzelnen Eigentümer – beim Verkauf der Wohnung wird sie nicht ausgezahlt. Eine angemessene Rücklage gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung.

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