Der Wirtschaftsplan ist die jährliche Vorschau auf die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er weist die erwarteten Kosten sowie die Beiträge zur Erhaltungsrücklage aus und bildet die Grundlage für die Höhe des Hausgeldes. Seit der WEG-Reform 2020 beschließen die Eigentümer nicht mehr den gesamten Plan, sondern nur noch die daraus folgenden Vorschüsse (Hausgeldzahlungen). Der Verwalter stellt den Plan auf; die Eigentümerversammlung beschließt darüber, meist zu Beginn des Wirtschaftsjahres. Am Jahresende folgt die Abrechnung über die tatsächlichen Kosten in der Jahresabrechnung.