Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnung stellt am Ende des Wirtschaftsjahres die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft den geleisteten Hausgeldvorschüssen gegenüber. Sie zeigt für jeden Eigentümer, ob sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben (die Abrechnungsspitze) ergibt. Der Verwalter erstellt sie; die Eigentümerversammlung beschließt seit 2020 nur noch über die sich daraus ergebenden Nachschüsse oder Anpassungen, nicht über die Abrechnung als Ganzes. Sie muss nachvollziehbar und geordnet sein und einen Vermögensbericht enthalten. Fehlerhafte Abrechnungen können angefochten werden – häufig genügt die Teilanfechtung des betroffenen Punktes.

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