Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die durch den Besitz und Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks entstehen – etwa für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Hausmeister oder Allgemeinstrom. In der WEG werden sie über das Hausgeld eingezogen und in der Jahresabrechnung abgerechnet. Vermietet ein Eigentümer seine Wohnung, kann er die umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung auf den Mieter weiterreichen; nicht umlagefähig sind dagegen Verwaltungskosten und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Die verbrauchsabhängigen Heizkosten sind nach der Heizkostenverordnung zu erfassen und abzurechnen.