Kostenverteilung

auch: Kostenverteilungsschlüssel, Verteilungsschlüssel

Die Kostenverteilung regelt, nach welchem Schlüssel die gemeinschaftlichen Kosten auf die Eigentümer umgelegt werden. Gesetzlicher Regelfall ist die Verteilung nach Miteigentumsanteilen; die Gemeinschaftsordnung kann aber andere Maßstäbe vorsehen (z. B. nach Wohnfläche oder Einheiten). Seit der WEG-Reform 2020 kann die Eigentümerversammlung den Verteilungsschlüssel für einzelne Kosten oder Kostenarten per einfachem Mehrheitsbeschluss ändern (§ 16 Abs. 2 WEG) – früher war dafür oft Allstimmigkeit nötig. Der geänderte Schlüssel muss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen und darf einzelne Eigentümer nicht unbillig benachteiligen. Für Erhaltungs- und bauliche Maßnahmen gelten Sonderregeln.

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