Bauliche Veränderung

Eine bauliche Veränderung ist jede Maßnahme am Gemeinschaftseigentum, die über die bloße Erhaltung hinausgeht und den Zustand verändert – etwa der Anbau eines Balkons, der Einbau einer Ladestation oder eine Fassadendämmung. Seit der WEG-Reform 2020 können solche Maßnahmen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (§ 20 WEG). Die Kosten tragen im Regelfall nur die Eigentümer, die dafür gestimmt haben – es sei denn, mehr als zwei Drittel stimmen zu und diese repräsentieren mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile. Für privilegierte Maßnahmen wie Barrierefreiheit oder E-Mobilität besteht ein Anspruch auf Gestattung.

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