Modernisierung bezeichnet bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Anlage nachhaltig erhöhen, die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern oder Energie bzw. Wasser einsparen – etwa eine Wärmedämmung, neue Fenster oder eine effizientere Heizung. Rechtlich ist sie eine besondere Form der baulichen Veränderung und kann seit der WEG-Reform 2020 mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (§ 20 WEG). Ziel des Gesetzgebers ist es, energetische Sanierungen in Gemeinschaften zu erleichtern. Ob und wie die Kosten auf alle Eigentümer verteilt werden, richtet sich nach der Höhe der Zustimmung. Von der Erhaltung (Instandhaltung/Instandsetzung) ist die Modernisierung abzugrenzen.