Die WEG-Reform trat am 1. Dezember 2020 durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft und ist die umfassendste Änderung des Wohnungseigentumsrechts seit Jahrzehnten. Kernpunkte: Die Gemeinschaft (GdWE) wurde umfassend rechtsfähig, bauliche Veränderungen und Modernisierungen lassen sich nun leichter mit einfacher Mehrheit beschließen, die Eigentümerversammlung ist stets beschlussfähig, Einladungen genügen in Textform, und es entstand der Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Auch digitale (Online-)Versammlungen wurden ermöglicht. Für Altvereinbarungen und im Grundbuch nicht eingetragene Beschlüsse galten Übergangsfristen. Ziel war es, die Verwaltung zu modernisieren und Sanierungen zu erleichtern.
WEG-Reform (WEMoG)
auch: WEMoG, Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz