Beschlussfähigkeit bezeichnet die Frage, ob eine Eigentümerversammlung wirksam Beschlüsse fassen kann. Nach altem Recht war dafür ein Mindestanteil der vertretenen Miteigentumsanteile nötig; fehlte er, musste eine Zweitversammlung einberufen werden. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Eigentümerversammlung stets beschlussfähig – unabhängig davon, wie viele Eigentümer erschienen oder vertreten sind. Damit können auch bei geringer Beteiligung gültige Beschlüsse gefasst werden. Wer nicht teilnimmt, überlässt die Entscheidung den Anwesenden. Für einzelne Beschlüsse können besondere Mehrheiten dennoch vorgeschrieben sein.