Beschluss

Ein Beschluss ist die verbindliche Entscheidung der Wohnungseigentümer über eine Angelegenheit der Gemeinschaft. Gefasst wird er in der Regel in der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, außerhalb der Versammlung auch im Umlaufverfahren. Ein wirksamer Beschluss bindet alle Eigentümer – auch die überstimmten und die später hinzukommenden. Beschlüsse müssen dem Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen; andernfalls sind sie anfechtbar. Fehlt der Gemeinschaft die Beschlusskompetenz, ist der Beschluss sogar nichtig. Alle Beschlüsse sind in der Beschluss-Sammlung zu dokumentieren.

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