Beschlussanfechtung

auch: Anfechtungsklage

Wer einen Beschluss der Eigentümerversammlung für rechtswidrig hält, kann ihn mit der Anfechtungsklage gerichtlich überprüfen lassen. Zuständig ist das Amtsgericht am Ort der Anlage. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten begründet werden – diese Fristen sind zwingend. Erfolgreich ist die Anfechtung, wenn der Beschluss gegen das Gesetz, die Gemeinschaftsordnung oder die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verstößt. Nichtige Beschlüsse sind dagegen von Anfang an unwirksam und ohne Frist angreifbar. Beklagte ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

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