Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Entscheidungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier fassen die Eigentümer durch Beschluss die wesentlichen Entscheidungen – etwa über den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung, Erhaltungsmaßnahmen oder die Bestellung des Verwalters. Sie wird vom Verwalter mindestens einmal jährlich einberufen; die Einladung muss seit 2020 in Textform (z. B. per E-Mail) und mindestens drei Wochen vorher erfolgen. Seit der WEG-Reform ist die Versammlung unabhängig von der Zahl der erschienenen Eigentümer beschlussfähig. Auf Beschluss kann sie auch rein digital (online) durchgeführt werden.

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