Der Mehrheitsbeschluss ist die Regelform der Entscheidung in der WEG: Es genügt die einfache Mehrheit der in der Eigentümerversammlung abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen; Enthaltungen zählen nicht mit. Seit der WEG-Reform 2020 können sogar bauliche Veränderungen und Modernisierungen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit beschlossen werden – die früher nötige qualifizierte Mehrheit oder Allstimmigkeit ist weitgehend entfallen. Für bestimmte Kostenverteilungen kann die Gemeinschaft ebenfalls per Mehrheit vom gesetzlichen Maßstab abweichen. Ob die Kosten dann alle oder nur die Zustimmenden tragen, hängt von der Höhe der Mehrheit ab.