Das Stimmrecht ist das Recht jedes Eigentümers, in der Eigentümerversammlung über Beschlüsse mit abzustimmen. Nach dem gesetzlichen Kopfprinzip hat grundsätzlich jeder Eigentümer eine Stimme – unabhängig von Zahl oder Größe seiner Wohnungen. Die Gemeinschaftsordnung kann aber ein anderes Prinzip festlegen, etwa das Wertprinzip (Stimmen nach Miteigentumsanteilen) oder das Objektprinzip (eine Stimme je Wohnung). Das Stimmrecht kann durch Vollmacht auf einen Vertreter übertragen werden. In bestimmten Fällen – etwa bei Interessenkollision – ist ein Eigentümer vom Stimmrecht ausgeschlossen.