Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung ist das „Grundgesetz" der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie ist meist Bestandteil der Teilungserklärung und regelt das Verhältnis der Eigentümer untereinander: etwa die Verteilung der Kosten, Stimmrechte, Nutzungsbestimmungen, Sondernutzungsrechte und die Rechte und Pflichten bei baulichen Veränderungen. Anders als ein einfacher Beschluss bindet sie auch alle künftigen Eigentümer, weil sie im Grundbuch eingetragen ist. Ihre Regelungen gehen den gesetzlichen Bestimmungen des WEG vor, soweit das Gesetz abweichende Vereinbarungen zulässt. Eine Änderung erfordert grundsätzlich die Zustimmung aller Eigentümer – seit der Reform 2020 gibt es hiervon Ausnahmen.

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