Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist das grundlegende Dokument jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Mit ihr teilt der Eigentümer eines Grundstücks das Eigentum in Miteigentumsanteile auf, die jeweils mit Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an Teileigentum verbunden sind (§ 8 WEG). Sie legt fest, welche Gebäudeteile Sonder- und welche Gemeinschaftseigentum sind, und enthält meist einen Aufteilungsplan sowie die Gemeinschaftsordnung mit den Regeln des Zusammenlebens. Die Teilungserklärung wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Sie ist für alle – auch künftige – Eigentümer verbindlich.

Passende Ratgeber

Verwandte Begriffe