Sondereigentum ist das alleinige Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen sowie an zugehörigen Gebäudebestandteilen, die verändert, entfernt oder eingefügt werden können, ohne das Gemeinschaftseigentum oder Rechte anderer zu beeinträchtigen. Dazu zählen etwa Innenwände, Bodenbeläge oder sanitäre Einrichtungen innerhalb der Wohnung. Seit der WEG-Reform 2020 kann Sondereigentum auch an Freiflächen wie Stellplätzen oder Gartenanteilen begründet werden. Über sein Sondereigentum entscheidet der Eigentümer allein; er trägt dafür auch die Kosten. Abzugrenzen ist es vom Gemeinschaftseigentum.