Sondernutzungsrecht

Ein Sondernutzungsrecht räumt einem einzelnen Eigentümer das ausschließliche Recht ein, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen – etwa einen Gartenanteil, Stellplatz oder Kellerraum –, während die übrigen Eigentümer von der Nutzung ausgeschlossen sind. Das Eigentum an der Fläche bleibt beim Gemeinschaftseigentum; nur das Nutzungsrecht wird zugewiesen. Begründet wird es meist in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung und im Grundbuch abgesichert. Es ist vom Sondereigentum zu unterscheiden, das echtes Alleineigentum darstellt. Die Erhaltungskosten der Fläche können der Gemeinschaftsordnung folgend dem Berechtigten zugewiesen werden.

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