Grundbuch

Das Grundbuch ist das amtliche, beim Amtsgericht geführte Verzeichnis der Grundstücke und der an ihnen bestehenden Rechte. Für jede Eigentumswohnung wird ein eigenes Wohnungsgrundbuch angelegt, in dem der Eigentümer, der Miteigentumsanteil, das Sondereigentum sowie Belastungen wie Grundschulden oder Sondernutzungsrechte eingetragen sind. Erst mit der Eintragung im Grundbuch wird man rechtlich Eigentümer. Auch die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung werden dort in Bezug genommen. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben: Wer sich auf seinen Inhalt verlässt, wird grundsätzlich geschützt.

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