Miteigentumsanteil (MEA)

auch: MEA

Der Miteigentumsanteil (MEA) beziffert den rechnerischen Anteil eines Wohnungseigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum, meist als Bruchteil (z. B. 250/1.000). Er wird in der Teilungserklärung festgelegt und im Grundbuch eingetragen. Der MEA bestimmt in der Regel den Anteil an den gemeinschaftlichen Kosten (Hausgeld) und – sofern nichts anderes vereinbart ist – häufig auch die Stimmkraft in der Eigentümerversammlung. Die Höhe orientiert sich oft an der Wohnfläche, ist aber nicht zwingend deckungsgleich. Ohne Zustimmung aller Eigentümer lässt sich der einmal festgelegte Miteigentumsanteil nachträglich kaum ändern.

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