Zertifizierter Verwalter

Ein zertifizierter Verwalter hat vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Prüfung abgelegt, mit der er rechtliche, kaufmännische und technische Grundkenntnisse der WEG-Verwaltung nachweist. Seit dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer grundsätzlich einen Anspruch darauf, einen zertifizierten Verwalter zu bestellen (§ 26a WEG). Bestimmten Berufsgruppen – etwa Volljuristen, Immobilienkaufleuten oder geprüften Immobilienfachwirten – wird die Qualifikation gleichgestellt. Kleinere Gemeinschaften können unter Voraussetzungen darauf verzichten. Die Zertifizierung soll die Qualität der Verwaltung sichern und Eigentümer vor unqualifizierten Anbietern schützen.

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