Verwaltervertrag

Der Verwaltervertrag regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter. Er bestimmt insbesondere die Vergütung, die Laufzeit sowie Umfang und Grenzen der übertragenen Aufgaben und Vollmachten. Rechtlich ist er von der Bestellung des Verwalters zu unterscheiden: Die Bestellung ist der organschaftliche Akt per Beschluss, der Vertrag regelt die schuldrechtlichen Details. Die Eigentümerversammlung beschließt über Abschluss und Inhalt. Üblich ist eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren, bei der Erstbestellung höchstens drei Jahre. Endet die Bestellung, endet regelmäßig auch der Vertrag.

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