Verwaltungsbeirat

auch: Beirat

Der Verwaltungsbeirat ist ein aus Eigentümern gewähltes Gremium, das den Verwalter unterstützt und seine Arbeit überwacht. Er berät die Gemeinschaft, prüft Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, bevor die Versammlung darüber beschließt, und vermittelt zwischen Eigentümern und Verwaltung. Seit der WEG-Reform 2020 bestimmt die Gemeinschaft die Zahl der Beiratsmitglieder frei per Beschluss; das frühere Modell aus drei Personen ist nicht mehr vorgeschrieben. Der Beirat übernimmt keine eigenen Verwaltungsbefugnisse, kann aber den Verwalter kontrollieren und ihm zuarbeiten. Seine Haftung ist bei unentgeltlicher Tätigkeit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

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