Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

auch: GdWE, Eigentümergemeinschaft

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (rechtlich: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, GdWE) ist der Zusammenschluss aller Eigentümer einer Wohnanlage. Sie entsteht kraft Gesetzes, sobald mehrere Personen Wohnungseigentum an einem Grundstück halten. Seit der WEG-Reform 2020 ist sie rechtsfähig: Sie kann selbst Verträge schließen, klagen und verklagt werden. Die Gemeinschaft verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum, fasst in der Eigentümerversammlung Beschlüsse und trägt die laufenden Kosten über das Hausgeld. Jeder Eigentümer ist zugleich Mitglied der Gemeinschaft und Inhaber von Sondereigentum an seiner Wohnung.

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