Eine Sonderumlage ist eine zusätzliche, einmalige Zahlung der Eigentümer, wenn die laufenden Hausgelder und die Erhaltungsrücklage für eine bestimmte Ausgabe nicht ausreichen – etwa bei einer unvorhergesehenen Reparatur oder einer größeren Sanierung. Sie wird von der Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss festgelegt, der Zweck und Höhe benennt. Verteilt wird sie in der Regel nach demselben Schlüssel wie das Hausgeld, meist nach Miteigentumsanteilen. Jeder Eigentümer ist zur Zahlung verpflichtet, sobald der Beschluss wirksam ist; Einwände sind fristgerecht per Anfechtung geltend zu machen. Sie ist von der laufenden Rücklage zu unterscheiden.