Das Wichtigste im Überblick
- Ab dem 21. Juli 2026 gilt ein neues, digitales Antragsverfahren der KfW speziell für WEGs.
- Die Förderung umfasst eine Basisförderung von 30 Prozent sowie zusätzliche Boni für Geschwindigkeit, Einkommen und Effizienz.
- Für den Heizungstausch ist ein einfacher Mehrheitsbeschluss der GdWE ausreichend.
- Der Förderantrag muss zwingend vor Vorhabensbeginn (Beauftragung) gestellt werden.
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden bleibt ein zentraler Baustein der Energiewende. Ab dem 21. Juli 2026 treten entscheidende Änderungen bei der KfW-Heizungsförderung in Kraft. Diese betreffen insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Mit einem neuen Antragsportal und angepassten Förderkonditionen beschleunigt der Bund den Heizungstausch in Bestandsgebäuden. Erfahren Sie, welche Zuschüsse Ihre WEG beantragen kann und wie der überarbeitete Antragsprozess funktioniert.
Was ist neu? Die BEG-Reform 2026 für WEGs
Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG EM) wurde grundlegend überarbeitet. Der Zugang für WEGs ist nun einfacher, und die Förderquoten sind attraktiver gestaltet. Die größte Neuerung ist die Umstellung auf ein digitales Antragsportal der KfW. Dieses ist speziell auf die Bedürfnisse von Mehrparteienhäusern zugeschnitten. Das Ziel der Reform ist es, den Bürokratieaufwand spürbar zu reduzieren.
Die Rolle der WEG-Verwaltung und GdWE
Für WEGs ist die Beschlussfassung nach der WEG-Reform 2020 entscheidend. Ein Heizungstausch gilt in der Regel als bauliche Veränderung. Diese muss von der GdWE (Gemeinschaft der Wohnungseigentümer) beschlossen werden (Quelle: § 20 Abs. 1 WEG). Ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer reicht hierfür aus (Quelle: § 25 Abs. 1 WEG).
Der Beschluss muss die konkrete Maßnahme, die Finanzierung und die Beauftragung des Verwalters zur Antragstellung eindeutig regeln. Der BGH (Bundesgerichtshof) bestätigt regelmäßig die Notwendigkeit einer klaren Beschlussfassung für solche Modernisierungsmaßnahmen. Bereiten Sie einen detaillierten Beschlussentwurf vor. So vermeiden Sie spätere Rückfragen der KfW.
Förderkonditionen im Detail: Wie viel Zuschuss gibt es?
Die neue Reform bietet attraktive Zuschüsse für den Einbau effizienter Heizungsanlagen. Die Förderhöhe setzt sich aus einer Basisförderung und verschiedenen Boni zusammen:
- Basisförderung: Für den Einbau einer neuen Heizung erhalten Sie bis zu 30 Prozent der Investitionskosten. Die Anlage muss zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren (z. B. Wärmepumpen oder Anschluss an Fernwärme).
- Geschwindigkeitsbonus: Ein Bonus von 20 Prozent wird gewährt, wenn Sie alte, ineffiziente Heizungen austauschen. Dies betrifft Öl-, Gas- oder Kohleheizungen, die älter als 20 Jahre sind.
- Einkommensbonus: Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro können einen Bonus von 30 Prozent erhalten. Für WEGs ist hier eine differenzierte Betrachtung pro Eigentümer oder eine im Beschluss fixierte Pauschalregelung notwendig.
- Effizienzbonus: Für besonders effiziente Wärmepumpen kommt ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent hinzu.
Die maximale förderfähige Investitionssumme liegt pro Wohneinheit bei 30.000 Euro. Insgesamt können Sie so bis zu 70 Prozent der Kosten durch Zuschüsse decken. Die maximale Förderung pro Wohneinheit beträgt somit 21.000 Euro. Bei WEGs addieren sich die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit.
Wichtige Voraussetzungen für die KfW-Förderung
Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen:
- Bestandsgebäude: Die Förderung gilt ausschließlich für bestehende Gebäude.
- Förderfähige Heizung: Die installierte Heizungsanlage muss die gesetzliche 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien erfüllen.
- Fachunternehmererklärung: Die Installation erfolgt durch ein qualifiziertes Fachunternehmen. Dieses bestätigt die Einhaltung aller technischen Anforderungen.
- Antrag vor Vorhabensbeginn: Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Warten Sie die Zusage der KfW ab. Als Vorhabensbeginn zählt bereits die verbindliche Beauftragung des Handwerkers.
Holen Sie sich mehrere Angebote von Fachunternehmen ein. Ein unabhängiger Energieberater kann hier wertvolle Unterstützung leisten.
Der angepasste Antragsprozess für WEGs ab Juli 2026
Das neue KfW-Antragsportal vereinfacht das Verfahren für WEGs erheblich.
- Antragsberechtigung: Antragsberechtigt ist die GdWE, vertreten durch den Verwalter. Einzelne Eigentümer können Anträge für Maßnahmen an ihrem Sondereigentum stellen.
- WEG-Beschluss: Die GdWE fasst einen rechtskräftigen Beschluss zur Durchführung des Heizungstauschs. Gleichzeitig wird der Verwalter mit der Antragstellung beauftragt.
- Energieberatung (optional): Ein Energieeffizienz-Experte berät bei der Auswahl der optimalen Heizung und hilft bei der technischen Projektbeschreibung.
- Angebotseinholung: Holen Sie verbindliche Angebote von Fachunternehmen ein.
- Online-Antragstellung: Der Verwalter registriert sich im KfW-Antragsportal und füllt den Antrag aus. Die technische Projektbeschreibung und der WEG-Beschluss sind hochzuladen.
- Zusage und Durchführung: Nach Prüfung durch die KfW erhalten Sie die Zusage. Erst danach darf die Maßnahme offiziell beauftragt und begonnen werden.
- Verwendungsnachweis: Nach Abschluss der Arbeiten reicht der Verwalter die Fachunternehmererklärung und die Rechnungen bei der KfW ein.
Fallstricke und Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
Achten Sie darauf, dass der WEG-Beschluss klar formuliert ist. Er muss den Verwalter eindeutig zur Antragstellung ermächtigen. Unklare Beschlüsse führen häufig zu Verzögerungen. Stellen Sie zudem sicher, dass alle erforderlichen Dokumente wie Angebote und technische Datenblätter vollständig sind. Halten Sie die Vorgabe, den Antrag vor Vorhabensbeginn zu stellen, strikt ein. Ein Energieberater hilft Ihnen, sicher durch die Förderlandschaft zu navigieren.
Fazit: Zukunftsfähige Sanierung durch neue Förderstruktur
Die reformierte KfW-Heizungsförderung bietet eine einmalige Chance für Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie können Heizungsanlagen modernisieren und gleichzeitig von erheblichen Zuschüssen profitieren. Das neue digitale Antragsportal ab Juli 2026 vereinfacht den Prozess spürbar. Eine sorgfältige Planung, ein klarer Beschluss der GdWE und die Einhaltung der Antragsfristen sind für den Erfolg maßgeblich. Nutzen Sie diese Fördermittel, um Ihre Immobilie energieeffizient und zukunftssicher aufzustellen.