WEG-Gemeinschaftsspeicher: Kosten, Förderung und Wirtschaftlichkeit
Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach lohnt sich für Wohnungseigentümergemeinschaften erst richtig, wenn der Strom auch abends und nachts genutzt werden kann – genau dafür sorgt ein Gemeinschaftsspeicher in der WEG.
Das Wichtigste im Überblick
- Ein zentraler Batteriespeicher kann den Eigenverbrauch einer gemeinschaftlichen PV-Anlage von rund 30 Prozent auf 60 bis 80 Prozent steigern.
- Für Lieferung und Installation von PV-Anlage und Batteriespeicher an Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz von 0 Prozent Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG.
- Die KfW finanziert Gemeinschaftsspeicher über den Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard"; Zuschüsse gibt es vor allem aus Landes- und Kommunalprogrammen.
- Beschließen mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und die Hälfte der Miteigentumsanteile den Speicher, tragen nach § 21 Abs. 2 WEG grundsätzlich alle Eigentümer die Kosten.
- Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG lässt sich der Speicherstrom ohne klassische Stromlieferantenpflichten im Haus verteilen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Was ein Gemeinschaftsspeicher kostet
- 2. Kostenverteilung in der WEG: Wer zahlt den Speicher?
- 3. Förderung und Steuervorteile 2026
- 4. Wirtschaftlichkeit: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG
- 5. So geht Ihre WEG vor
1. Was ein Gemeinschaftsspeicher kostet
Die Kosten eines zentralen Batteriespeichers hängen vor allem von der Speicherkapazität ab. Für ein Mehrfamilienhaus sind je nach Größe der PV-Anlage und Zahl der teilnehmenden Parteien Systeme von etwa 20 bis über 100 Kilowattstunden üblich. Als grobe Orientierung gilt: Je größer das System, desto günstiger wird die einzelne Kilowattstunde Speicherkapazität – die Preise sind in den vergangenen Jahren zudem deutlich gefallen.
Zu den Anschaffungskosten kommen Installation und Elektroarbeiten, gegebenenfalls Anpassungen am Zählerschrank und an der Messtechnik sowie laufende Kosten für Wartung, Versicherung und irgendwann den Austausch der Batteriemodule. Diese Posten gehören von Anfang an in die Wirtschaftlichkeitsrechnung, damit die Eigentümerversammlung auf einer realistischen Grundlage entscheidet.
Tipp: Holen Sie mindestens drei Angebote von Fachbetrieben ein und lassen Sie die Dimensionierung prüfen. Ein zu großer Speicher verschlechtert die Wirtschaftlichkeit stärker als ein etwas zu kleiner.
2. Kostenverteilung in der WEG: Wer zahlt den Speicher?
Der Einbau eines Gemeinschaftsspeichers ist eine bauliche Veränderung, über die die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschließen kann (§ 20 Abs. 1 WEG). Für die Kosten gilt § 21 WEG – und der kennt zwei Grundmodelle.
Kosten bei den Befuerwortern
Im Grundsatz tragen diejenigen Eigentümer die Kosten, die die Maßnahme verlangt oder ihr zugestimmt haben (§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 WEG). Ihnen gebühren dann auch die Nutzungen – also der Vorteil aus dem gespeicherten Solarstrom.
Kosten bei allen Eigentümern
Wird der Beschluss mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte der Miteigentumsanteile gefasst, tragen alle Wohnungseigentümer die Kosten nach Miteigentumsanteilen – es sei denn, die Maßnahme ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG). Dasselbe gilt unabhängig vom Stimmenergebnis, wenn sich die Kosten des Speichers innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG). Gerade bei einem wirtschaftlich geplanten Speicher ist dieser Amortisationsfall realistisch – er sollte im Beschluss dokumentiert werden.
Tipp: Regeln Sie im Beschluss neben der Kostenverteilung auch die Verteilung der Erträge und die spätere Kostentragung für Wartung und Ersatz. Unklare Erlösverteilung ist der häufigste Streitpunkt bei gemeinschaftlichen Energieanlagen.
3. Förderung und Steuervorteile 2026
Eine bundesweite Zuschussförderung speziell für Batteriespeicher gibt es derzeit nicht – dafür aber mehrere Bausteine, die die Investition spürbar vergünstigen.
Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer
Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern an Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz von 0 Prozent Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG). Die WEG spart damit gegenüber dem regulären Steuersatz effektiv 19 Prozent auf die Investition – ohne Antrag, der Steuersatz wird direkt in der Rechnung berücksichtigt.
KfW-Kredit 270
Die KfW finanziert PV-Anlagen inklusive Speicher über das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard" mit zinsgünstigen Krediten. Antragsberechtigt sind auch Wohnungseigentümergemeinschaften; der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Landes- und Kommunalprogramme
Einzelne Bundesländer und Kommunen legen immer wieder eigene Zuschussprogramme für Speicher auf. Da diese Programme häufig wechseln und Budgets schnell ausschöpft sind, lohnt sich vor der Beschlussfassung ein Blick in die Förderdatenbanken von Bund und Land sowie eine Nachfrage bei der Kommune oder den Stadtwerken.
4. Wirtschaftlichkeit: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG
Ohne Speicher können Mehrfamilienhäuser typischerweise nur rund ein Drittel ihres Solarstroms direkt verbrauchen – der Rest fließt gegen eine vergleichsweise geringe Vergütung ins Netz. Ein Gemeinschaftsspeicher verschiebt den Solarstrom in die Abend- und Nachtstunden und hebt den Eigenverbrauch auf 60 bis 80 Prozent. Da selbst erzeugter Strom deutlich günstiger ist als Netzstrom, entsteht daraus der wirtschaftliche Hebel des Speichers.
Das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
Seit dem Solarpaket I eröffnet § 42b EnWG die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Die WEG kann den Solar- und Speicherstrom innerhalb des Gebäudes an teilnehmende Haushalte verteilen, ohne die vollen Pflichten eines Stromlieferanten zu übernehmen. Den Reststrom bezieht jeder Haushalt weiterhin von seinem frei gewählten Anbieter. Voraussetzung sind ein Gebäudestromnutzungsvertrag und eine viertelstundengenaue Messung, in der Regel über intelligente Messsysteme.
Was das für die Rendite bedeutet
Die Kombination aus gefallenen Speicherpreisen, Nullsteuersatz und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung macht Gemeinschaftsspeicher für viele WEGs erstmals wirtschaftlich attraktiv. Entscheidend sind eine realistische Dimensionierung, eine hohe Teilnahmequote im Haus und eine saubere vertragliche Regelung der Strom- und Erlösverteilung.
Tipp: Lassen Sie sich vom Anbieter eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit und ohne Speicher vorlegen. So sieht die Eigentümerversammlung schwarz auf weiß, welchen Beitrag der Speicher zur Amortisation leistet.
5. So geht Ihre WEG vor
Der Weg zum Gemeinschaftsspeicher führt über mehrere Schritte: Zunächst klärt die Gemeinschaft den Bedarf und holt Angebote samt Wirtschaftlichkeitsberechnung ein. Danach werden Förder- und Finanzierungsfragen geprüft – KfW-Antrag vor Vorhabensbeginn nicht vergessen. Auf dieser Grundlage fasst die Eigentümerversammlung den Beschluss über Einbau, Kosten- und Erlösverteilung sowie das Betreibermodell. Nach der Installation folgen die Anmeldung im Marktstammdatenregister, die Meldung an die Gebäudeversicherung und die Einrichtung der Abrechnung für die teilnehmenden Haushalte.
Fazit
Ein Gemeinschaftsspeicher ist für WEGs kein Luxus mehr, sondern in vielen Fällen der Schlüssel zur wirtschaftlichen PV-Anlage. Der Nullsteuersatz senkt die Investition, der KfW-Kredit 270 erleichtert die Finanzierung, und über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG kommt der gespeicherte Strom direkt bei den Haushalten im Gebäude an. Wer die Kostenverteilung nach § 21 WEG sauber im Beschluss regelt und die Wirtschaftlichkeit realistisch rechnet, schafft eine Investition, von der die ganze Gemeinschaft über Jahrzehnte profitiert.