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Muster Beschlussantrag: Zur Genehmigung Der Installation Einer Wärmepumpe Gemäß § 20 Abs. 2 Weg Unter Berücksichtigung Von Abstandsflächen Und Lärmschutz

Mit diesem Beschlussantrag genehmigt die Eigentümergemeinschaft die Installation einer Wärmepumpe am Gemeinschaftseigentum unter Beachtung von Abstandsflächen und Lärmschutz. Kostenlos als PDF herunterladen.

Muster Beschlussantrag: Zur Genehmigung Der Installation Einer Wärmepumpe Gemäß § 20 Abs. 2 Weg Unter Berücksichtigung Von Abstandsflächen Und Lärmschutz

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Der Umstieg auf eine Wärmepumpe betrifft regelmäßig das Gemeinschaftseigentum und erfordert daher einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Die Maßnahme dient der energetischen Modernisierung des Gebäudes und fällt unter die baulichen Veränderungen nach § 20 WEG. Bei der Aufstellung einer Außeneinheit sind insbesondere die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken sowie die zulässigen Immissionsrichtwerte zum Schutz vor Lärm zu berücksichtigen. Mit diesem Antrag bringen Sie die Genehmigung samt der erforderlichen Auflagen strukturiert in die Versammlung ein.

Hinweis: Holen Sie vor der Beschlussfassung eine fachkundige Stellungnahme zu Aufstellort, Abstandsflächen und Schallemissionen ein, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Was beinhaltet die Vorlage?

Die Vorlage enthält den vollständigen Beschlusstext zur Genehmigung der Wärmepumpe, Felder für den geplanten Aufstellort, die einzuhaltenden Abstandsflächen und Schallschutzwerte sowie Platz für das beauftragte Fachunternehmen, die Kostenobergrenze und die Kostenverteilung. Sie ergänzen die technischen Eckdaten Ihres Vorhabens und die Angaben aus den eingeholten Angeboten und Gutachten.

Häufige Fragen

Ist für eine Wärmepumpe ein WEG-Beschluss nötig?none
Ja. Da die Installation in das Gemeinschaftseigentum eingreift, handelt es sich um eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG, über die die Eigentümerversammlung beschließen muss.
Worauf ist beim Lärmschutz zu achten?none
Die Außeneinheit muss die maßgeblichen Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Räumen einhalten. Aufstellort, Schallschutzmaßnahmen und die Betriebsweise sollten daher vorab fachlich geprüft werden.
Wer trägt die Kosten der Maßnahme?none
Die Kostenverteilung wird im Beschluss festgelegt. Maßgeblich sind die Regelungen des § 21 WEG zu den Kosten baulicher Veränderungen.