Kategorie: EigentümerversammlungAktualisiert: PDF65 KB

Muster Musterschreiben: Klarstellung Der Rechtslage Bezüglich Niessbrauch, Hausgeld Und Stimmrecht Für Die Weg Einheit Nr.

Mit diesem Musterschreiben stellen Sie die Rechtslage zu Nießbrauch, Hausgeldpflicht und Stimmrecht für eine WEG-Einheit gegenüber den Beteiligten klar. Kostenlos als PDF herunterladen.

Muster Musterschreiben: Klarstellung Der Rechtslage Bezüglich Niessbrauch, Hausgeld Und Stimmrecht Für Die Weg Einheit Nr.

Die PDF-Vorschau kann in Ihrem Browser nicht angezeigt werden. Bitte laden Sie das Muster herunter.

Vorschau – Seite 1 von 3 • PDF • 65 KB

Kostenlos • Ohne Registrierung • PDF & Word • Rechtssicher

Wann benötigen Sie dieses Muster?

Ist eine Einheit mit einem Nießbrauch belastet, herrscht oft Unklarheit darüber, wer Hausgeld schuldet und wer das Stimmrecht in der Versammlung ausübt. Eigentümer der Einheit bleibt der mit dem Nießbrauch belastete Eigentümer; dieser ist auch stimmberechtigtes Mitglied der Gemeinschaft. Dieses Musterschreiben hilft, die Zuständigkeiten gegenüber Nießbraucher und Verwaltung klarzustellen.

Hinweis: Das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung steht grundsätzlich dem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer zu, nicht dem Nießbraucher.

Was beinhaltet die Vorlage?

Die Vorlage enthält ein Klarstellungsschreiben, das die Eigentümerstellung, die Hausgeldschuldnerschaft und das Stimmrecht für die betroffene Einheit darlegt und an Nießbraucher und Verwaltung gerichtet ist. Sie ergänzen die Daten der Einheit, der Beteiligten und einen etwaigen Verweis auf interne Absprachen zur Kostentragung.

Häufige Fragen

Wer schuldet das Hausgeld bei einem Nießbrauch?none
Gegenüber der Gemeinschaft schuldet grundsätzlich der Wohnungseigentümer das Hausgeld. Eine abweichende Lastentragung im Innenverhältnis zwischen Eigentümer und Nießbraucher berührt diese Pflicht nicht.
Darf der Nießbraucher in der Versammlung abstimmen?none
Das Stimmrecht knüpft an die Eigentümerstellung an und steht dem eingetragenen Eigentümer zu. Der Nießbraucher kann allenfalls als bevollmächtigter Vertreter auftreten.
Wozu dient die schriftliche Klarstellung?none
Sie beugt Missverständnissen über Zahlungspflichten und Stimmrecht vor und schafft eine nachvollziehbare Grundlage für die Zusammenarbeit mit Verwaltung und Nießbraucher.