Mit dieser Vorlage lassen Sie den Einbau einer Split-Klimaanlage als bauliche Veränderung nach § 20 WEG in der Eigentümerversammlung genehmigen. Kostenlos als PDF herunterladen.
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Wann benötigen Sie dieses Muster?
Der Einbau einer Split-Klimaanlage berührt mit dem Außengerät regelmäßig das Gemeinschaftseigentum und das äußere Erscheinungsbild und stellt damit eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG dar. Solche Maßnahmen bedürfen eines Beschlusses der Eigentümerversammlung. Diese Vorlage hilft Ihnen, den Genehmigungsantrag verständlich und vollständig zu formulieren – einschließlich der Kostenfolgen, die in der Praxis am häufigsten offenbleiben.
Hinweis: Die Kosten einer auf Verlangen gestatteten Maßnahme trägt nach § 21 WEG grundsätzlich der begünstigte Eigentümer.
Was beinhaltet die Vorlage?
Die Vorlage enthält den Beschlusstext zur Genehmigung der Maßnahme mit Beschreibung des Geräts, des Montageorts und der Ausführung sowie Regelungen zu Kosten, Erhaltung und Rückbau. Sie ergänzen die konkreten Angaben zu Anlage, Standort und Antragsteller.
Häufige Fragen
In der Regel ja. Da das Außengerät das Gemeinschaftseigentum und das Erscheinungsbild betrifft, handelt es sich um eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG.
So konkret, dass die Maßnahme eindeutig bestimmbar ist. Fabrikat, Abmessungen, Standort und Farbe gehören in den Beschluss oder in eine beigefügte Anlage. Legen Sie Skizze und technisches Datenblatt bei – ein Beschluss ohne konkrete Beschreibung ist anfechtungsgefährdet.
Bei einer auf Verlangen gestatteten Maßnahme trägt die Kosten nach § 21 WEG grundsätzlich der begünstigte Eigentümer. Auch die Erhaltung obliegt ihm.
Der Eigentümer, der das Gerät angebracht hat – einschließlich der Wiederherstellung bei einem Rückbau. Es lohnt sich, das ausdrücklich in den Beschluss aufzunehmen statt es der späteren Auslegung zu überlassen.
Beschlüsse wirken gegen den Sondernachfolger. Eine klarstellende Formulierung im Beschluss vermeidet trotzdem Diskussionen beim Eigentümerwechsel.
Öffentlich-rechtliche Vorschriften bleiben unberührt. Eine denkmalschutz- oder bauordnungsrechtliche Genehmigung müssen Sie zusätzlich einholen.
Sinnvoll sind Angaben zu Standort und Ausführung sowie Regelungen zu Erhaltung, Versicherung und einem etwaigen Rückbau.