Statt jeden Einzelfall neu zu verhandeln, beschließt die Gemeinschaft mit dieser Vorlage eine dauerhafte Richtlinie für Split-Klimaanlagen – mit klaren technischen und optischen Auflagen. Kostenlos als PDF herunterladen.
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Wann benötigen Sie dieses Muster?
Wenn in Ihrer Gemeinschaft absehbar mehrere Eigentümer eine Klimaanlage einbauen wollen, führt der Weg über Einzelanträge zu Ungleichbehandlung und wiederkehrenden Diskussionen. Diese Vorlage setzt stattdessen einen Rahmenbeschluss auf: Wer die festgelegten Auflagen erfüllt, erhält die Gestattung, ohne dass die Versammlung jeden Fall erneut behandeln muss. Geregelt werden zugleich Lärmschutz, Kostentragung und Instandhaltung.
Hinweis: Ein Rahmenbeschluss ersetzt nicht die Prüfung im Einzelfall – die Vorlage sieht deshalb eine Anzeige- und Prüfpflicht gegenüber der Verwaltung vor.
Was beinhaltet die Vorlage?
Die Vorlage enthält eine Begründung des Antrags, den Grundsatz der Gestattung unter Auflagen, das Zustimmungsverfahren mit Frist für die Stellungnahme der Verwaltung sowie technische und optische Vorgaben für Außengeräte – etwa zulässige Standorte, Schallgrenzen, Kondensatableitung und Farbgebung. Ergänzt wird das um Kostentragung, Haftung und Folgen bei Verstößen.
Häufige Fragen
Nach der Vorlage nicht, solange alle Kriterien erfüllt sind. Abweichungen – etwa eine Montage an der Fassade – bleiben beschlusspflichtig.
Sinnvoll sind eine technische Beschreibung mit Energieeffizienzklasse, der Installationsort mit Skizze, Schallleistungs- und Schalldruckpegel für Tag- und Nachtbetrieb, ein Immissionsnachweis am maßgeblichen Messpunkt sowie der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
Maßstab ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der jeweils geltenden Fassung, gemessen am maßgeblichen Immissionsort – in der Regel am Fenster des nächstgelegenen Nachbarn. Lässt sich die Einhaltung nicht aus den Herstellerangaben ableiten, ist ein Sachverständigengutachten angezeigt.
Der jeweils begünstigte Eigentümer – einschließlich der Bauteile des Gemeinschaftseigentums, die durch die Anlage betroffen sind. Bei einer Fassadensanierung sollte der Beschluss De- und Remontage auf eigene Kosten vorsehen.
Eine pauschale Ablehnung ist angreifbar. Eine differenzierte Regelung mit sachlichen Auflagen ist deutlich rechtssicherer.
Der Beschluss sollte eine Übergangsregelung enthalten. Die Vorlage bietet dafür eine ausfüllbare Passage.