Kategorie: EigentümerversammlungAktualisiert: PDF70 KB

Muster Beschlussantrag Zur Genehmigung Des Einbaus Von Klima Splitgeräten Und Regelung Der Kostenfolgen

Diese Vorlage genehmigt den Einbau von Klima-Splitgeräten am Gemeinschaftseigentum und regelt in einem zweiten Beschluss ausdrücklich die Kostenfolgen. Kostenlos als PDF herunterladen.

Muster Beschlussantrag Zur Genehmigung Des Einbaus Von Klima Splitgeräten Und Regelung Der Kostenfolgen

Die PDF-Vorschau kann in Ihrem Browser nicht angezeigt werden. Bitte laden Sie das Muster herunter.

Vorschau – Seite 1 von 3 • PDF • 70 KB

Kostenlos • Ohne Registrierung • Sofort verfügbar • Rechtssicher

Wann benötigen Sie dieses Muster?

Wird ein Klima-Splitgerät an Fassade, Dach oder Balkonbrüstung montiert, ist das eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum nach § 20 WEG. Häufig bleibt dabei offen, wer spätere Instandsetzungen an der betroffenen Bausubstanz zahlt. Diese Vorlage trennt deshalb sauber: ein Beschluss zur Genehmigung, ein zweiter Beschluss zu den Kostenfolgen.

Hinweis: § 21 WEG weist die Kosten einer gestatteten Maßnahme grundsätzlich dem begünstigten Eigentümer zu. Eine ausdrückliche Regelung im Beschluss vermeidet späteren Streit.

Was beinhaltet die Vorlage?

Enthalten sind zwei aufeinander abgestimmte Beschlussvorschläge: die grundsätzliche Genehmigung des Einbaus unter Auflagen sowie die Einzelgenehmigung für die konkrete Einheit mit Montageort, Ausführung und Kostentragung. Ergänzt wird das um Vorgaben zu Fachbetrieb, Erscheinungsbild, Haftung und Rückbau.

Häufige Fragen

Warum zwei Beschlüsse?none
Der erste schafft die grundsätzliche Zulässigkeit, der zweite gestattet den konkreten Einbau. Das erleichtert spätere Anträge anderer Eigentümer.
Wer zahlt Schäden an der Fassade?none
Nach der Vorlage der Eigentümer, der das Gerät angebracht hat – einschließlich Wiederherstellung bei Rückbau.
Gilt der Beschluss auch für den Rechtsnachfolger?none
Beschlüsse wirken gegen den Sondernachfolger. Die Vorlage stellt das zur Klarstellung noch einmal ausdrücklich fest.