Wann benötigen Sie dieses Muster?
Anders als bei vielen anderen baulichen Veränderungen steht Ihnen die Ladeeinrichtung dem Grunde nach zu: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG gibt jedem Eigentümer einen Anspruch auf Gestattung angemessener Maßnahmen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Die Gemeinschaft entscheidet dann nur noch über das Wie – über Ausführung, Standort und Auflagen. Diese Vorlage formuliert den entsprechenden Beschlussvorschlag.
Hinweis: Der Anspruch betrifft das Ob, nicht die Kosten. Die Kosten der Maßnahme trägt nach § 21 WEG der Eigentümer, der sie verlangt hat.
Was beinhaltet die Vorlage?
Die Vorlage enthält das Antragsschreiben an die Verwaltung, den ausformulierten Beschlussvorschlag mit Angaben zu Wallbox, Ladeleistung, Stellplatz und ausführendem Fachbetrieb sowie Regelungen zu Kosten, Instandhaltung, Rückbau, Versicherung und Verkehrssicherungspflicht. Eine Begründung des Anspruchs ist bereits ausformuliert.