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Muster Beschlussantrag: Sicherung Der Wirksamkeit Von Altbeschlüssen Gemäss § 10 Abs. 3 Weg Nach Dem 31.12.2025

Mit diesem Beschlussantrag sichert Ihre Eigentümergemeinschaft die Wirksamkeit von Altbeschlüssen gegenüber Sondernachfolgern gemäß § 10 Abs. 3 WEG. Kostenlos als PDF herunterladen.

Muster Beschlussantrag: Sicherung Der Wirksamkeit Von Altbeschlüssen Gemäss § 10 Abs. 3 Weg Nach Dem 31.12.2025

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Ältere Beschlüsse, die vom Gesetz abweichende Regelungen enthalten, wirken nach § 10 Abs. 3 WEG nur dann gegenüber Sondernachfolgern, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind. Für bestimmte Altbeschlüsse sah die Reform Übergangsfristen vor. Mit diesem Beschlussantrag prüft und sichert die Gemeinschaft, dass solche Beschlüsse weiterhin gegenüber künftigen Erwerbern wirken.

Hinweis: Vom Gesetz abweichende Beschlüsse entfalten gegenüber Sondernachfolgern nur dann Wirkung, wenn sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen sind.

Was beinhaltet die Vorlage?

Die Vorlage enthält einen Beschlussantrag, mit dem die Verwaltung beauftragt wird, betroffene Altbeschlüsse zu sichten, die Eintragung im Grundbuch zu veranlassen und über das Ergebnis zu berichten. Sie ergänzen die betroffenen Beschlüsse Ihrer Gemeinschaft und ein etwaiges Budget für Notar- und Grundbuchkosten.

Häufige Fragen

Warum müssen Altbeschlüsse eingetragen werden?none
Nach § 10 Abs. 3 WEG wirken vom Gesetz abweichende Beschlüsse gegenüber Sondernachfolgern nur, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind. Ohne Eintragung droht der Verlust der Wirkung gegenüber neuen Eigentümern.
Welche Beschlüsse sind betroffen?none
Betroffen sind insbesondere Beschlüsse, die abweichend vom Gesetz dauerhafte Rechte oder Pflichten begründen, etwa zu Kostenverteilung oder Nutzung.
Wer veranlasst die Eintragung?none
Die Gemeinschaft beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung. Für die Eintragung sind regelmäßig die Mitwirkung eines Notars und ein Antrag beim Grundbuchamt erforderlich.