Wann benötigen Sie dieses Muster?
Ältere Beschlüsse, die vom Gesetz abweichende Regelungen enthalten, wirken nach § 10 Abs. 3 WEG nur dann gegenüber Sondernachfolgern, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind. Für bestimmte Altbeschlüsse sah die Reform Übergangsfristen vor. Mit diesem Beschlussantrag prüft und sichert die Gemeinschaft, dass solche Beschlüsse weiterhin gegenüber künftigen Erwerbern wirken.
Hinweis: Vom Gesetz abweichende Beschlüsse entfalten gegenüber Sondernachfolgern nur dann Wirkung, wenn sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen sind.
Was beinhaltet die Vorlage?
Die Vorlage enthält einen Beschlussantrag, mit dem die Verwaltung beauftragt wird, betroffene Altbeschlüsse zu sichten, die Eintragung im Grundbuch zu veranlassen und über das Ergebnis zu berichten. Sie ergänzen die betroffenen Beschlüsse Ihrer Gemeinschaft und ein etwaiges Budget für Notar- und Grundbuchkosten.