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Muster Guthaben-Auszahlung (Jahresabrechnung)

Mit dieser Vorlage fordern Wohnungseigentümer ein Guthaben aus der beschlossenen Jahresabrechnung von der Verwaltung an. Kostenlos als PDF herunterladen.

Muster Guthaben-Auszahlung (Jahresabrechnung)

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Wann benötigen Sie dieses Muster?

Ergibt die Jahresabrechnung für Ihre Einheit ein Guthaben, haben Sie Anspruch auf dessen Auszahlung, sobald die Abrechnung von der Eigentümerversammlung beschlossen wurde. Die Jahresabrechnung wird nach § 28 Abs. 2 WEG durch Beschluss der Gemeinschaft festgestellt. Diese Vorlage hilft Ihnen, das Guthaben gegenüber der Verwaltung schriftlich und nachvollziehbar geltend zu machen.

Hinweis: Ein Auszahlungsanspruch entsteht erst, wenn der Beschluss über die Jahresabrechnung wirksam gefasst und nicht angefochten ist.

Was beinhaltet die Vorlage?

Die Vorlage enthält das vollständige Anschreiben an die Verwaltung mit Bezug auf die beschlossene Jahresabrechnung, die Angabe des Guthabenbetrags, Ihre Bankverbindung sowie eine angemessene Zahlungsfrist. Sie ergänzen die konkreten Daten Ihrer Einheit, das Abrechnungsjahr und den ausgewiesenen Guthabenbetrag.

Häufige Fragen

Wann wird ein Guthaben aus der Jahresabrechnung ausgezahlt?none
Ein Auszahlungsanspruch besteht, sobald die Eigentümerversammlung die Jahresabrechnung beschlossen hat. Erst mit diesem Beschluss werden die Abrechnungsspitzen fällig.
Muss ich das Guthaben gesondert anfordern?none
In vielen Gemeinschaften wird ein Guthaben automatisch erstattet. Bleibt eine Auszahlung aus, sollten Sie die Verwaltung schriftlich und unter Fristsetzung zur Erstattung auffordern.
Was gilt, wenn die Jahresabrechnung angefochten wurde?none
Solange ein Beschluss über die Jahresabrechnung angefochten ist, bleibt er zunächst gültig. Wird er später für ungültig erklärt, kann sich die Abrechnung und damit auch das Guthaben ändern.