Autor: Johannes Bluth • Zuletzt aktualisiert am • Kategorie: Verwaltung • Lesezeit: 4 Min.

Selbstverwaltung in der WEG – was sind die Voraussetzungen?

Auf dem Bild ist eine Gruppe junger lachender Menschen vor einem Laptop zu sehen.
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    Die Selbstverwaltung von Wohneigentum wird in den letzten Jahren immer populärer. Viele Wohnungseigentümer möchten das Geld für eine Hausverwaltung sparen und lieber selbst aktiv werden. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick darüber, welche Chancen in der Selbstverwaltung liegen, welche Fähigkeiten dafür nötig sind und wie sich die rechtliche Lage gestaltet.

    Die Selbstverwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist ein Konzept, bei dem die Eigentümer des Gebäudes die Verantwortung für die Verwaltung und Instandhaltung des Gebäudes übernehmen. Im Gegensatz dazu wird bei einer professionellen Verwaltung die Verwaltung und Instandhaltung des Gebäudes von einem Dritten übernommen, in der Regel einem Verwalter, der eine Zertifizierung vorweisen kann.

    Ich möchte mein Wohnungseigentum selbst verwalten. Was muss ich beachten?

    Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung selbst verwalten möchten, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

    1. Haben Sie die Zeit und die Fähigkeiten, die erforderlich sind, um die Verwaltung Ihres Eigentums erfolgreich durchzuführen?
    2. Können Sie die Verantwortung für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften übernehmen, die für die Verwaltung von Wohnungseigentum gelten?
    3. Können Sie die Finanzen des Wohnungseigentums erfolgreich verwalten, einschließlich der Festlegung des Hausgelds und der Buchführung und Erstellung von Abschlüssen?
    4. Können Sie effektiv mit Mietern und anderen Eigentümern kommunizieren und eventuelle Konflikte lösen?
    5. Haben Sie Zugang zu den notwendigen Ressourcen, wie z. B. Versicherungen und qualifizierten Handwerkern, um die Instandhaltung und Reparatur des Eigentums sicherzustellen?

    Selbstverwaltung in der WEG: Vor- und Nachteile

    Vorteile der WEG-Selbstverwaltung

    • Die Eigentümer sind mehr an der Verwaltung des Gebäudes beteiligt, dadurch ist ihnen auch viel wichtiger, dass dieses im bestmöglichen Zustand ist)
    • Kostenersparnis – durch die Selbstverwaltung entfallen in der WEG die Verwalterkosten und die Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes werden reduziert)

    Nachteile der WEG-Selbstverwaltung

    • etwa die Organisation und die Durchführung von Entscheidungen. Ohne professionelle Unterstützung kann es schwierig sein, Beschlüsse effektiv und effizient zu treffen.
    • Eine weitere Herausforderung ist die Durchsetzung von Entscheidungen, insbesondere wenn einige Eigentümer nicht bereit sind, ihren Anteil an den Kosten zu tragen oder Entscheidungen nicht mittragen.

    Es gibt auch rechtliche Anforderungen, die erfüllt werden müssen, wenn sich eine WEG für die Selbstverwaltung entscheidet. Eine der wichtigsten ist die Einrichtung eines Verwaltungsbeirats, der für die Verwaltung des Gebäudes verantwortlich ist. Außerdem ist der Abschluss einer Versicherung ratsam, um die Zuständigkeiten / die Haftung derjenigen Eigentümer zu begrenzen, welche für die Verwaltung bestimmt wurden.

    Welche Versicherung braucht man als WEG in Selbstverwaltung?

    Eine Vermögensschadehaftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die sich für die Selbstverwaltung entscheidet. Diese schützt die Eigentümer vor finanziellen Verlusten, die durch Fehler oder Versäumnisse im Zusammenhang mit der Selbstverwaltung entstehen können. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt z. B. Schäden ab, die durch falsche Buchführung oder mangelhafte Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums entstehen. Es ist wichtig, dass die WEG eine ausreichende Versicherung abschließt und dass die Eigentümer bezüglich der Versicherung stets auf dem aktuellen Stand sind, damit im Schadensfall schnell und unbürokratisch gehandelt werden kann.

    Kann man eine Aufwandsentschädigung für die Selbstverwaltung einer WEG erhalten?

    In der Regel erhalten Wohnungseigentümer, die sich für die Selbstverwaltung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) entscheiden, keine Aufwandsentschädigung für die von ihnen übernommenen Aufgaben und Verantwortungen. Denn die Selbstverwaltung ist ein freiwilliger Entschluss der Eigentümer und die entstehenden Aufwendungen sind Teil des gemeinschaftlichen Eigentums und werden von den WEG-Mitgliedern gemeinsam getragen.

    Es gibt jedoch Fälle, wo eine WEG in einer Eigentümerversammlung beschließen kann, dass besonders engagierte Mitglieder eine Aufwandsentschädigung für Ihre Arbeit erhalten.

    In jedem Fall ist es wichtig, dass die Regelungen und Abläufe in einem Vertrag festgehalten werden, damit es für alle Beteiligten klar und transparent ist.

    Fazit: Selbstverwaltung in der WEG – eine sinnvolle Option für Eigentümer

    Das Thema Selbstverwaltung in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist eine Möglichkeit für Eigentümer, mehr Kontrolle und Einfluss auf die Verwaltung ihres gemeinschaftlichen Eigentums zu haben.

    Es gibt viele Vorteile, die Selbstverwaltung mit sich bringen kann, wie z. B. Kosteneinsparungen durch die Vermeidung von Verwaltergebühren, mehr Transparenz und Kontrolle über die Verwaltung der WEG sowie die Möglichkeit, die WEG aktiv mitzugestalten.

    Es ist jedoch auch wichtig zu beachten, dass die Selbstverwaltung ein Mehr an Verantwortung für die Eigentümer bedeutet und Herausforderungen mit sich bringen kann. Eine erfolgreiche Selbstverwaltung erfordert die Zusammenarbeit aller Eigentümer und klare Regelungen und Verfahren.

    Es ist auch wichtig, sich durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzusichern. Eine passende Software kann die Selbstverwaltung erleichtern und unterstützen. Insgesamt ist die Selbstverwaltung in einer WEG eine sinnvolle Option für Eigentümer, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und aktiv an der Verwaltung ihres gemeinschaftlichen Eigentums teilnehmen möchten.

    FAQ

    1. Was ist Selbstverwaltung in der Wohnungseigentümergemeinschaft? Bei der Selbstverwaltung übernehmen die Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Aufgaben und Verantwortungen, die normalerweise von einem professionellen Verwalter übernommen werden. Dazu gehören z. B. die Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen, die Verwaltung der gemeinschaftlichen Finanzen oder die Pflege und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

    2. Warum sollte man sich für Selbstverwaltung in der WEG entscheiden? Selbstverwaltung kann für die Eigentümer einer WEG viele Vorteile bringen, z. B. Kosteneinsparungen durch die Vermeidung von Verwaltergebühren, mehr Transparenz und Kontrolle über die Verwaltung der WEG, die Möglichkeit, die WEG aktiv mitzugestalten und Entscheidungen selbst zu treffen.

    3. Welche Aufgaben und Verantwortungen haben die Eigentümer bei Selbstverwaltung? Die Aufgaben und Verantwortungen der Eigentümer bei Selbstverwaltung können je nach WEG unterschiedlich sein, aber in der Regel umfassen sie die Durchführung von Eigentümerversammlungen, die Verwaltung der Finanzen der WEG, die Pflege und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Vertretung der WEG nach außen.

    4. Wie organisiert man eine erfolgreiche Selbstverwaltung in der WEG? Eine erfolgreiche Selbstverwaltung in der WEG erfordert die Zusammenarbeit und den Einsatz aller Eigentümer. Es ist wichtig, klare Regeln und Verfahren festzulegen, die für alle Eigentümer verständlich und akzeptabel sind. Es ist auch hilfreich, einen oder mehrere Koordinatoren zu bestimmen, die die Organisation und Durchführung der Selbstverwaltung überwachen und unterstützen.