Das Wichtigste im Überblick
- Seit Februar 2025 müssen Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) über 800 VA vor dem Netzanschluss im ZEREZ registriert sein.
- Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) sind von dieser Pflicht ausgenommen.
- Ohne gültige Registrierung verweigert der Netzbetreiber den Anschluss – das gefährdet Einspeisevergütung und Wirtschaftlichkeit.
- Die WEG beschließt die Anlage mit einfacher Mehrheit; Zuständigkeit und Kostenverteilung gehören in den Beschluss.
1. Was ist die ZEREZ-Registrierung – und warum betrifft sie WEGs?
ZEREZ steht für das „Zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate“ und wird von der Bundesnetzagentur geführt. In dem Register werden Stromerzeugungseinheiten und ihre Komponenten mit den zugehörigen Zertifikaten erfasst. Ziel ist eine einheitliche, überprüfbare Dokumentation der Anlagentechnik.
Seit Februar 2025 müssen PV-Anlagen mit mehr als 800 VA Leistung vor dem Netzanschluss im ZEREZ registriert sein. Ausgenommen sind Balkonkraftwerke. Für eine WEG heißt das: Jede größere PV-Anlage auf dem Gemeinschaftsdach braucht die Registrierung, bevor sie ans Netz geht. Fehlt sie, verzögert sich der Anschluss – oder er scheitert ganz.
Wie eine gemeinschaftliche Stromversorgung wirtschaftlich gelingt, zeigt unser Beitrag zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.
2. Schritt für Schritt zur registrierten PV-Anlage
Beschluss in der Eigentümerversammlung
Die Installation einer PV-Anlage auf dem Gemeinschaftseigentum ist eine bauliche Veränderung. Seit der WEG-Reform 2020 genügt dafür die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Quelle: § 20 Abs. 1 WEG).
Die Kostenverteilung ist der eigentliche Knackpunkt. Grundsätzlich zahlen die Eigentümer, die der Maßnahme zugestimmt haben. Alle Eigentümer tragen die Kosten nur, wenn mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile zustimmen oder sich die Anlage in angemessener Zeit amortisiert (Quelle: § 21 Abs. 2 WEG).
Empfehlung: Holen Sie vorab mehrere Angebote ein. Regeln Sie im Beschluss auch, wer die ZEREZ-Registrierung übernimmt und wer die Anlage betreibt.
Grundlagen zur Abstimmung über bauliche Maßnahmen finden Sie in unserem Beitrag zu baulichen Veränderungen in der WEG.
Anlage beauftragen und installieren
Nach dem Beschluss beauftragt die WEG – vertreten durch die Verwaltung oder einen bevollmächtigten Eigentümer – einen qualifizierten Fachbetrieb. Dieser plant und installiert die Anlage und hält die technischen Normen ein.
Die ZEREZ-Registrierung durchführen
Die Registrierung muss vor der Inbetriebnahme und dem Netzanschluss erfolgen. Zuständig ist der Anlagenbetreiber, in der Regel die WEG. Häufig übernimmt der Fachbetrieb oder die Verwaltung diese Aufgabe.
Für die Registrierung benötigen Sie:
- Anlagenstammdaten (Art, Leistung, Inbetriebnahmedatum, Hersteller der Module und Wechselrichter)
- Standortdaten der Anlage
- Angaben zum Betreiber (Name, Adresse, Rechtsform der WEG)
- technische Daten des Netzanschlusses
- Zertifikate und Konformitätserklärungen, soweit erforderlich
Die Registrierung läuft online über das ZEREZ-Portal. Halten Sie alle Unterlagen bereit.
Empfehlung: Lassen Sie die Registrierung durch den Fachbetrieb begleiten. Dessen technische Angaben zu Modulen und Wechselrichtern sind für die Eingabe entscheidend.
Netzanschluss und Inbetriebnahme
Nach der Registrierung meldet die WEG die Anlage beim örtlichen Netzbetreiber. Dieser prüft die ZEREZ-Eintragung. Nur mit gültiger Registrierung erfolgt der Anschluss und die offizielle Inbetriebnahme.
Laufende Pflichten beachten
Auch nach der Registrierung bestehen Pflichten. Änderungen an der Anlage – etwa eine Leistungserweiterung oder der Austausch von Komponenten – müssen Sie im ZEREZ aktualisieren. Die Verwaltung sollte dies als Teil ihrer Betreiberpflichten dokumentieren.
3. Häufige Fehler vermeiden
- Fehlende oder späte Registrierung: Sie verzögert den Netzanschluss und kann die Einspeisevergütung kosten.
- Unklare Zuständigkeit: Legen Sie im Beschluss fest, wer die Registrierung übernimmt.
- Unvollständige Daten: Sie führen zu Rückfragen und verlängern das Verfahren.
- Verwechslung mit Balkonkraftwerken: Für Steckersolargeräte gilt eine einfachere Meldung. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag zum Balkonkraftwerk.
Fazit: Ohne ZEREZ-Registrierung kein Netzanschluss
Seit Februar 2025 ist die ZEREZ-Registrierung für PV-Anlagen über 800 VA Pflicht. Für WEGs ist sie die Voraussetzung, damit die Anlage ans Netz geht und sich rechnet. Eine frühzeitige Planung, ein klarer Beschluss und eine sorgfältige Registrierung sichern den Erfolg. Bei Unsicherheiten unterstützt ein erfahrener Fachbetrieb oder eine spezialisierte Verwaltung.