Autor: WEG Wissen Redaktion • Zuletzt aktualisiert am • Kategorie: Verwaltung

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in der WEG: Schluss mit Mieterstrom-Bürokratie ab 2026

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in der WEG: Schluss mit Mieterstrom-Bürokratie ab 2026

    Das Wichtigste im Überblick

    • Mit dem Solarpaket I führt der Gesetzgeber die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ein (Quelle: § 42b EnWG). Dadurch entfällt die aufwendige Mieterstrom-Bürokratie.
    • WEGs können den Solarstrom vom eigenen Dach unkompliziert an die Bewohner liefern, ohne als Energieversorger im klassischen Sinne aufzutreten.
    • Die Installation einer PV-Anlage ist eine privilegierte bauliche Maßnahme und kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (Quelle: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG).
    • Smart Meter und ein durchdachtes Abrechnungskonzept sind die Grundlage für eine faire Verteilung.

    Jahrelang war die Idee, den selbst erzeugten Solarstrom direkt im eigenen Mehrfamilienhaus zu nutzen, von komplexen bürokratischen Hürden des Mieterstrommodells geprägt. Viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) schreckten vor den Pflichten eines Energieversorgers zurück. Mit dem Solarpaket I, das die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einführt, wird die Nutzung von Dach-PV-Anlagen für WEGs ab 2026 deutlich einfacher. Im Unterschied zu individuellen Balkonkraftwerken geht es dabei um die zentrale, gemeinschaftliche Nutzung einer Dachanlage.

    1. Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

    Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, verankert in § 42b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch das Solarpaket I, bezeichnet die Möglichkeit für Eigentümer, den im Gebäude erzeugten Strom – typischerweise aus einer Photovoltaikanlage auf dem Dach – an die Letztverbraucher innerhalb desselben Gebäudes direkt zu liefern und zu teilen. Im Gegensatz zum bisherigen Mieterstrommodell entfallen die meisten aufwendigen Pflichten eines Energieversorgers. Stattdessen agiert die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) als Gebäudestromlieferant mit stark vereinfachten administrativen Anforderungen.

    2. Mieterstrom versus Gebäudeversorgung: Der entscheidende Unterschied

    Der größte Stolperstein des Mieterstrommodells war die Rolle der WEG als Quasi-Energieversorger. Das bedeutete: komplexe Regulierungen, Bilanzierungspflichten, Messstellenbetrieb und umfangreiche Berichtspflichten. Für ehrenamtliche Verwaltungen war das oft kaum zu leisten. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung schafft hier Abhilfe:

    • Mieterstrom: Umfassende Energieversorgerpflichten, hohe administrative Last, oft unrentabel.
    • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Stark vereinfachte administrative Anforderungen, keine volle Energieversorgerrolle, da der Strom als gemeinschaftlicher Eigenverbrauch zählt.

    Tipp: Die wesentliche Erleichterung liegt im Wegfall komplexer Zulassungs- und Berichtspflichten für die GdWE.

    3. Die Vorteile für Wohnungseigentümergemeinschaften

    Die Einführung der Gebäudeversorgung bringt zahlreiche Vorteile:

    • Kostenersparnis: Bezug von günstigerem Solarstrom direkt vom Dach, unabhängig von steigenden Netzstrompreisen.
    • Unabhängigkeit: Weniger Abhängigkeit von externen Stromlieferanten und volatilen Energiemärkten.
    • Wertsteigerung der Immobilie: Eine moderne PV-Anlage mit Gebäudeversorgung macht das Eigentum attraktiver und zukunftssicherer.
    • Klimaschutz: Aktiver Beitrag zur Energiewende und Reduzierung des CO2-Fußabdrucks.
    • Förderung des Gemeinschaftsgefühls: Ein gemeinsames Projekt, das allen zugutekommt und die Zusammenarbeit stärkt.

    4. So funktioniert die Umsetzung in der WEG

    4.1. Planung und Installation

    Zunächst bedarf es einer fundierten Planung. Ein Energieberater oder spezialisiertes PV-Unternehmen kann die Eignung des Daches prüfen, den potenziellen Ertrag berechnen und eine auf die Bedürfnisse der WEG zugeschnittene Anlagengröße vorschlagen. Auch die technische Integration in die bestehende Elektroinstallation muss sorgfältig geplant werden.

    4.2. Verteilung und Abrechnung

    Ein zentraler Aspekt ist das Messkonzept. Für eine faire und transparente Verteilung des Stroms sind Smart Meter in jeder Wohneinheit unerlässlich. Die GdWE ist nicht verpflichtet, den Strom selbst abzurechnen. Sie kann diese Aufgabe an einen Dienstleister übertragen, der die Verbrauchsdaten erfasst, den Solarstromanteil berechnet und die Abrechnung für jeden Nutzer erstellt. Der Nutzer zahlt dann einen Teil an die GdWE (für den Solarstrom) und den Rest an seinen externen Reststromlieferanten.

    Tipp: Für eine faire Verteilung sind moderne Messkonzepte (Smart Meter) unerlässlich, die den Bezug aus der PV-Anlage und dem öffentlichen Netz getrennt erfassen.

    5. Rechtliche Rahmenbedingungen und Beschlussfassung

    Die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Gemeinschaftseigentum ist eine bauliche Veränderung. Dank der WEG-Reform 2020 (Quelle: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG) handelt es sich bei Maßnahmen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in der Regel um eine privilegierte bauliche Maßnahme. Sie kann bereits mit einfacher Mehrheit in der Eigentümerversammlung beschlossen werden, sofern die Kosten angemessen sind und die Maßnahme nicht zu einer unbilligen Benachteiligung anderer Eigentümer führt.

    Tipp: Prüfen Sie vor der Beschlussfassung die aktuellen Beschlusskompetenzen und Mehrheitserfordernisse für privilegierte bauliche Maßnahmen gemäß WEG-Reform 2020 und ziehen Sie bei Bedarf juristischen Rat hinzu.

    6. Finanzielle Aspekte und Förderungen

    Die Investition in eine PV-Anlage rechnet sich in der Regel über die Jahre durch die eingesparten Stromkosten. Die Wirtschaftlichkeit hängt von der Anlagengröße, den Installationskosten, dem Eigenverbrauchsanteil und dem aktuellen Strompreis ab. Für den nicht selbst verbrauchten Strom kann weiterhin eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch genommen werden. Zudem gibt es Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene (etwa KfW-Darlehen), die die Finanzierung erleichtern können.

    7. Vorbereitungen für WEGs

    Auch wenn die Regelungen erst 2026 vollumfänglich greifen, sollten WEGs bereits jetzt die Weichen stellen:

    • Information: Machen Sie sich und Ihre Miteigentümer mit dem Thema vertraut.
    • Beratung: Suchen Sie frühzeitig den Kontakt zu unabhängigen Energieberatern oder spezialisierten Unternehmen.
    • Machbarkeitsstudie: Lassen Sie eine erste Einschätzung zur Eignung Ihres Gebäudes erstellen.
    • Diskussion: Bringen Sie das Thema in die nächste Eigentümerversammlung ein, um Interesse und Meinungen abzufragen.
    • Angebote einholen: Vergleichen Sie verschiedene Angebote für Planung, Installation und mögliche Abrechnungsdienstleistungen.

    Weiterführende Beiträge auf weg-wissen.de:

    Fazit: Die grüne Zukunft der WEG

    Die Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist ein Meilenstein für alle Wohnungseigentümergemeinschaften, die ihren Bewohnern sauberen, günstigen und unkomplizierten Solarstrom vom eigenen Dach anbieten wollen. Die neue Regelung macht es attraktiv und praktikabel, die Energiewende direkt in den eigenen vier Wänden umzusetzen. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre WEG zukunftsfähig, nachhaltig und unabhängiger von externen Strompreisen zu machen.

    Kostenloses Muster

    Muster Beschlussantrag Zur Einrichtung Einer Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung Gemäss § 42 B EnwgHerunterladen