Wann benötigen Sie dieses Muster?
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG ermöglicht es, im Gebäude erzeugten oder gemeinsam beschafften Strom – etwa aus einer Photovoltaikanlage – unmittelbar an die Bewohner zu liefern. Die Einrichtung berührt das Gemeinschaftseigentum und gehört zur Verwaltung nach § 18 WEG; sie sollte durch Beschluss der Versammlung erfolgen. Diese Vorlage hilft Ihnen, den nötigen Beschluss aufzusetzen.
Hinweis: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ersetzt nicht den individuellen Stromliefervertrag; die Teilnahme der Nutzer bleibt freiwillig.
Was beinhaltet die Vorlage?
Die Vorlage enthält den Beschlusstext zur Einrichtung der Gebäudeversorgung, zur Beauftragung von Planung und Umsetzung, zur Auswahl eines Betreibers oder Dienstleisters sowie zur Kostentragung. Sie ergänzen die konkreten Angaben zu Anlage, beteiligten Partnern und Kostenrahmen.