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Muster Beschlussantrag: Feststellung Des Gemeinschaftseigentums Am Technikraum Und Regelung Seiner Nutzung

Wenn ein Technikraum nach der Teilungserklärung zum Gemeinschaftseigentum gehört, können Sie mit dieser Vorlage die Zuordnung klarstellen und die Nutzung per Beschluss regeln. Kostenlos als PDF herunterladen.

Muster Beschlussantrag: Feststellung Des Gemeinschaftseigentums Am Technikraum Und Regelung Seiner Nutzung

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Wichtiger Hinweis vom 3. August 2026: Vorlage in Überarbeitung

Die Texte dieser Seite gaben die Entscheidung BGH, Urteil vom 20. Februar 2026 (Az. V ZR 34/25) falsch wieder. Sie behaupteten, Räume mit gemeinschaftlicher Versorgungstechnik könnten nicht wirksam zu Sondereigentum erklärt werden. Der BGH hat das Gegenteil entschieden. Wir haben die Seitentexte korrigiert.

Die PDF- und Word-Dateien sind noch nicht überarbeitet. Der darin enthaltene Beschlusstext geht davon aus, ein Technikraum sei stets zwingend Gemeinschaftseigentum. Verwenden Sie die Dateien deshalb derzeit nur, wenn Sie zuvor anhand Ihrer Teilungserklärung geprüft haben, dass der betreffende Raum tatsächlich zum Gemeinschaftseigentum gehört. Eine überarbeitete Fassung folgt.

Wann benötigen Sie dieses Muster?

Ob ein Technikraum zum Gemeinschaftseigentum gehört, ergibt sich aus der Teilungserklärung. Ist er dort keiner Sondereigentumseinheit zugeordnet, steht er nach § 1 Abs. 5 WEG im Gemeinschaftseigentum. Bestehen darüber Unklarheiten oder ist die Nutzung ungeregelt, kann die Versammlung die Zuordnung klarstellend feststellen und die Nutzung nach § 18 WEG ordnen. Für diesen Fall hilft Ihnen die Vorlage, beides verständlich zu formulieren.

Hinweis: Die Versammlung kann eine bestehende Rechtslage klarstellen, sie kann sie aber nicht ändern. Über die dingliche Zuordnung von Sondereigentum lässt sich nicht beschließen. Ordnet die Teilungserklärung den Technikraum dem Sondereigentum zu, ist diese Zuordnung nach dem Urteil BGH V ZR 34/25 wirksam, auch wenn gemeinschaftlich genutzte Anlagen darin stehen. Ein Beschluss, der den Raum gleichwohl dem Gemeinschaftseigentum zuweist, wäre nichtig.

Was beinhaltet die Vorlage?

Die Vorlage enthält den Beschlusstext zur Feststellung des Gemeinschaftseigentums am Technikraum sowie Regelungen zu Zugang, Nutzung und Zutrittsrechten. Sie ergänzen die genaue Bezeichnung des Raums und die für Ihre Gemeinschaft passenden Nutzungsregeln. Prüfen Sie vor der Verwendung, ob die Voraussetzung zutrifft, dass der Raum nach Ihrer Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum ist.

Häufige Fragen

Kann ein Technikraum Sondereigentum sein?none
Ja. Der BGH hat am 20. Februar 2026 entschieden (Az. V ZR 34/25), dass Räume mit gemeinschaftlich genutzten Anlagen zum Gegenstand des Sondereigentums gemacht werden können. Zu trennen sind der Raum und die Anlage: Die Anlage bleibt nach § 5 Abs. 2 WEG gemeinschaftlich, der umgebende Raum wird davon nicht erfasst. Maßgeblich für den Raum ist die Teilungserklärung.
Wann gehört der Technikraum zum Gemeinschaftseigentum?none
Wenn die Teilungserklärung ihn keiner Sondereigentumseinheit zuordnet. Dann greift § 1 Abs. 5 WEG. Nicht sondereigentumsfähig bleiben außerdem Räume, die als Zugangsfläche für mehr als eine Einheit benötigt werden, insbesondere solche, die den einzigen Zugang zum Sondereigentum eines anderen Eigentümers bilden.
Wer darf den Technikraum betreten?none
Steht der Raum im Gemeinschaftseigentum, richtet sich die Nutzung nach den Vereinbarungen und Beschlüssen der Gemeinschaft. Steht er im Sondereigentum, muss der Eigentümer das Betreten nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG dulden, soweit es Vereinbarungen oder Beschlüssen entspricht, etwa für beschlossene Reparaturen, Wartungen, Zählerablesungen oder Notmaßnahmen. Ein Dauerzugang oder Mitbesitz folgt daraus nicht.
Warum eine ausdrückliche Feststellung treffen?none
Eine klarstellende Feststellung schafft Rechtssicherheit für die Verwaltung und beugt späteren Streitigkeiten über Zuordnung und Nutzung vor. Sie setzt aber voraus, dass die festgestellte Rechtslage zutrifft. Prüfen Sie deshalb zuerst die Teilungserklärung.