Wann benötigen Sie dieses Muster?
Mit § 23 Abs. 1 S. 2 WEG hat der Gesetzgeber die Grundlage für eine elektronische Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen geschaffen. Die Versammlung kann beschließen, dass Eigentümer im Wege elektronischer Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und ihre Rechte ausüben dürfen. Mit diesem Beschlussantrag setzen Sie diese Möglichkeit für Ihre Gemeinschaft verbindlich um.
Hinweis: Der Beschluss sollte die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen festlegen, damit die Teilnahme rechtssicher möglich ist.
Was beinhaltet die Vorlage?
Die Vorlage enthält einen ausformulierten Beschlussantrag, eine Beschreibung des zulässigen Kommunikationswegs, Regelungen zur Identifikation und Stimmabgabe sowie Hinweise zur Durchführung. Sie ergänzen das gewählte technische Verfahren und die organisatorischen Vorgaben Ihrer Gemeinschaft.