Wann benötigen Sie dieses Muster?
Bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum sind nach § 20 WEG zu beschließen. Möchte ein Eigentümer eine Maßnahme durchführen, bedarf es regelmäßig der Gestattung durch die Versammlung. Mit diesem Beschlussantrag bringen Sie die Gestattung einer baulichen Veränderung formgerecht zur Abstimmung.
Hinweis: Über bauliche Veränderungen wird grundsätzlich mit einfacher Mehrheit entschieden; für die Kostentragung gilt § 21 WEG.
Was beinhaltet die Vorlage?
Die Vorlage enthält einen ausformulierten Beschlussantrag zur Gestattung der Maßnahme, die Beschreibung des Vorhabens, Angaben zur Ausführung sowie einen Hinweis zur Kosten- und Nutzungsregelung. Sie ergänzen die konkrete Maßnahme, den Antragsteller und die Einzelheiten der Ausführung.