Wann benötigen Sie dieses Muster?
Seit der Reform 2020 kann die Versammlung beschließen, dass Eigentümer im Wege elektronischer Kommunikation an einer Eigentümerversammlung teilnehmen und ihre Rechte ausüben dürfen (§ 23 Abs. 1 S. 2 WEG). Mit diesem Beschlussantrag schaffen Sie die Grundlage für eine hybride Teilnahme, die ortsunabhängige Mitwirkung ermöglicht.
Hinweis: Die Präsenzversammlung bleibt der gesetzliche Regelfall; die elektronische Teilnahme tritt ergänzend hinzu.
Was beinhaltet die Vorlage?
Die Vorlage enthält einen ausformulierten Beschlussantrag zur Zulassung der elektronischen Teilnahme, Angaben zur Art der Kommunikation sowie Hinweise zur organisatorischen Umsetzung. Sie ergänzen das gewünschte Verfahren und die technischen Rahmenbedingungen Ihrer Gemeinschaft.