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Muster Beschlussantrag: Heizungsprüfung und Nachtabsenkung in der WEG

Mit diesem Beschlussantrag beauftragt die Eigentümergemeinschaft die Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung nach § 60b GModG und legt Heizzeiten und Nachtabsenkung der Zentralheizung fest. Das Muster enthält zwei getrennt abstimmbare Beschlüsse, eine Begründung für die Einladung und Hinweise zu den Mindesttemperaturen.

Muster Beschlussantrag: Heizungsprüfung und Nachtabsenkung in der WEG

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Wann benötigen Sie diesen Beschlussantrag?

Sie benötigen das Muster, wenn Ihre Gemeinschaft die Heizkosten der Zentralheizung senken oder ihre Pflicht zur Heizungsprüfung erfüllen will. Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen, die keine Wärmepumpe sind, müssen geprüft und optimiert werden: Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, bis zum 30. September 2027, jüngere innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren (§ 60b Abs. 1 GModG). Heizzeiten und Nachtabsenkung legen die Eigentümer als Gebrauchsregelung mit einfacher Mehrheit fest (§ 19 Abs. 1 WEG).

Was beinhaltet das Muster?

  • Ausgangslage mit Baujahr, Zahl der Wohnungen und Verbrauch sowie zwei Varianten zur Prüfpflicht
  • Beschluss 1: Beauftragung der Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung mit Prüfumfang, Kostenrahmen, Ermächtigung der Verwaltung für Optimierungsmaßnahmen und Weitergabe des Prüfergebnisses
  • Beschluss 2: Gebrauchsregelung zu Normalbetrieb, Absenkbetrieb, Heizgrenze, Warmwasser und Beschwerdeweg
  • Begründung für die Einladung mit Rechenbeispiel
  • Hinweise zur Verwendung und Unterschriftenblock

Das Muster umfasst 3 Seiten und steht als Word-Datei zum Bearbeiten und als PDF bereit.

Hinweis zur rechtlichen Einordnung

Nach der Fachliteratur kann die Gemeinschaft eine Nachtabsenkung mehrheitlich beschließen, wenn Zeitpunkt, Dauer und Temperatur hinreichend bestimmt sind. Tagsüber müssen 20 °C und nachts 18 °C in den Wohnräumen erreichbar bleiben; eine vollständige Abschaltung in der Heizperiode kann nicht wirksam beschlossen werden. Bei Wärmepumpen und Fußbodenheizungen bringt eine starke Absenkung nach der Verbraucherzentrale wenig.

Zur Heizungsoptimierung gehören nach § 60b Abs. 2 GModG unter anderem die Optimierung der Heizkurve, die Aktivierung der Nachtabsenkung und die Absenkung der Heizgrenztemperatur. Optimierungsbedarf ist innerhalb eines Jahres nach der Prüfung umzusetzen.

Alles zu Mindesttemperaturen, Prüfpflicht und Einsparpotenzial erklärt der Ratgeber Heizkosten sparen in der WEG. Für den nächsten Schritt gibt es das Muster zum hydraulischen Abgleich.

Häufige Fragen

Welche Mehrheit brauchen die Beschlüsse?

Für beide Beschlüsse genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Eigentümerversammlung (§ 25 Abs. 1 WEG).

Wer darf die Heizungsprüfung durchführen?

Fachkundige Personen, insbesondere Schornsteinfeger, Installateure und Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie Energieberater von der Energieeffizienz-Expertenliste (§ 60b Abs. 3 i. V. m. § 60a Abs. 4 GModG). Die Prüfung soll mit ohnehin anstehenden Terminen wie Wartung oder Feuerstättenschau verbunden werden.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten der Prüfung und Einstellung durch eine Fachkraft gehören zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage und werden nach der Heizkostenverordnung verteilt (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV).