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Muster Beschlussantrag: Heizungstausch mit KfW-Förderantrag vor dem 1. Februar 2027

Mit diesem Beschlussantrag beauftragt die Gemeinschaft den Heizungstausch und verpflichtet die Verwaltung, den KfW-Antrag vor der ersten Förderkürzung am 1. Februar 2027 zu stellen. Dazu kommen ein Rückwärts-Zeitplan und ein Hinweisblatt, mit dem selbstnutzende Eigentümer ihren Zusatzantrag für die Boni rechtzeitig stellen. Kostenlos als Word und PDF.

Muster Beschlussantrag: Heizungstausch mit KfW-Förderantrag vor dem 1. Februar 2027

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Wann benötigen Sie dieses Muster?

Sie brauchen das Muster, wenn Ihre Gemeinschaft die zentrale Heizung im Gemeinschaftseigentum ersetzen und dafür die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) nutzen will. Für Anträge ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit und der Klimageschwindigkeitsbonus, für Wärmepumpen ohne EU-Ursprung sinkt die Grundförderung im ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent. Der Beschluss muss deshalb so formuliert sein, dass die Verwaltung den Antrag ohne weitere Versammlung rechtzeitig stellen kann. Hintergründe und ein Rechenbeispiel finden Sie im Ratgeber KfW-Heizungsförderung sinkt ab Februar 2027.

Was beinhaltet das Muster?

Das Muster umfasst drei Seiten in drei Teilen:

  • Teil A: Beschlussantrag mit Begründung und sechs Ziffern: Maßnahme, Finanzierung, Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage, Förderantrag mit Stichtag, Pflichten der Verwaltung gegenüber den Selbstnutzern und ein Plan für den Fall, dass die Förderung ausbleibt.
  • Teil B: Zeitplan zum Abhaken vom Angebot bis zum Abschluss der Maßnahme innerhalb von 36 Monaten.
  • Teil C: Hinweisblatt für selbstnutzende Eigentümer zu Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus, Frist und Unterlagen für den Zusatzantrag.

Alle anpassbaren Stellen sind als [Platzhalter] markiert, Wahlmöglichkeiten als [Variante A / Variante B].

Hinweis zur rechtlichen Einordnung

Grundlage ist die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ vom 17. Juli 2026. Maßgeblich für die Förderstufe ist der Eingang des Antrags bei der KfW; vorher muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung vorliegen (Nr. 9.2.1 der Richtlinie). Beschlossen wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG). Ist die Maßnahme als bauliche Veränderung einzuordnen, richtet sich die Kostenverteilung nach § 21 WEG. Das Muster ist ein unverbindliches Formulierungsbeispiel und ersetzt weder Rechts- noch Energieberatung.

Häufige Fragen

Reicht der Beschluss für den KfW-Antrag aus?

Der Beschluss ermächtigt die Verwaltung. Für den Antrag braucht sie zusätzlich den Vertrag mit Förderbedingung und die Bestätigung zum Antrag (BzA) des Fachbetriebs oder der Energieberatung.

Warum gibt es zwei Stichtage zur Auswahl?

Der 31. Januar 2027 ist der letzte Tag vor der ersten Kürzung. Für Wärmepumpen ohne EU-Ursprung ist der 31. Dezember 2026 sicherer, weil die Richtlinie für die niedrigere Grundförderung nur „Quartal 1 2027“ nennt.

Warum regelt der Beschluss die Nachweise der Verwaltung?

Selbstnutzer können ihren Zusatzantrag nur stellen, bevor die Verwaltung die Nachweise für den Basisantrag einreicht. Ziffer 5 verhindert, dass die Verwaltung ihnen diese Möglichkeit versehentlich abschneidet.

Kann die Gemeinschaft auch per Umlaufbeschluss entscheiden?

Ja, wenn alle Eigentümer in Textform zustimmen (§ 23 Abs. 3 WEG). Andernfalls ist eine Versammlung mit mindestens drei Wochen Einladungsfrist nötig.